kompliziert

Von Gravenreuth: Verfassungsbeschwerde gegen 0190-Gesetz

Münchener "Internet-Anwalt" sieht Berufsfreiheit eingeschränkt
Von Marie-Anne Winter

Der in einschlägigen Kreisen umstrittene [Link entfernt] Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth [Link entfernt] hat einen neuen Coup gelandet: Wie er gegenüber der Redaktion von teltarif.de bestätigte, hat er gegen das am 15. August 2003 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern" eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Darin hat der Anwalt beantragt, § 43 b Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für nichtig erklären zu lassen. In diesem neu eingefügten Absatz wird der Preis für 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern auf 2 Euro pro Minute bzw. auf 30 Euro pro Einwahl begrenzt. Dort ist auch geregelt, dass höhere Tarife nur dann verlangt werden dürfen, wenn sich der Verbraucher gegenüber dem Dienstleister "durch ein geeignetes Verfahren" legitimiert.

Von Gravenreuth sieht durch diese Vorschrift seine durch das Grundgesetz geschützte Freiheit der Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 GG) beeinträchtigt, weil es wegen dieses Gesetzes nicht möglich sei, einen standes- und wettbewerbsrechtlich angemessenen Preis für telefonische Erstberatungen zuverlangen. Hier habe der Gesetzgeber eine willkürliche Grenze gezogen. Grundsätzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil vom 26. September 2002 eine telefonische Rechtsberatung über eine kostenpflichtige 0190er-Nummer für zulässig erklärt. Bei der zeitabhängigen Berechnung sieht von Gravenreuth allerdings das Problem, dass Ratsuchende auf diese Weise oft mehr zahlen müssten, als er für eine pauschalisierte Beratung eigentlich verlangen wolle. Der Blocktarif von maximal 30 Euro läge dagegen sehr oft unter den standes- und wettbewerbsrechtlich zulässigen Gebühren.

Zwar ist es prinzipiell möglich, auch höhere Tarife zu berechnen, die erforderliche "Legitimierung" des Anrufers ist aber verhältnismäßig kompliziert. Oft erfordere die Zuteilung einer PIN, mit welcher der Verbraucher eine höher tarifierte Mehrwertdienst-Verbindung herstellen kann, zu viel Zeit. Und genau das sei das Problem, denn zumeist ginge es ja darum, dass die Kunden schnell kompetenten Rat bräuchten. Deshalb sieht der Anwalt auch die Interessen potentieller Mandanten beeinträchtigt.

Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde beurteilte der Jurist gegenüber teltarif.de sehr zurückhaltend. Ein schnelles Ergebnis ist jedenfalls nicht in Sicht: Frühestens in zwei Jahren werde laut Gravenreuth mit einer Entscheidung zu rechnen sein.