schärfer

Regierung strebt höhere Strafen für Kinderschänder und -pornografie an

International abgestimmtes Vorgehen gefordert
Von AFP / dpa /

Nach dem bislang größten Schlag gegen Kinderporno-Ringe strebt die Bundesregierung härtere Strafen für Kindesmissbrauch an. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf Körper (SPD), sagte der Zeitung Welt am Sonntag, die jüngsten Fahndungserfolge hätten erneut belegt, zu welch Ekel erregenden Taten Menschen fähig seien. "Dem müssen wir mit Härte begegnen. Ich schlage vor, das Strafmaß europäisch abgestimmt zu erhöhen". Wie im Kampf gegen den Rechtsextremismus sei es notwendig, international abgestimmt die Quellen der Verbreitung im Internet zu bekämpfen.

Er sei "gespannt", zu wie vielen Verurteilungen die Razzia wirklich geführt habe, sagte der Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BdK), Klaus Jansen. Denn nach wie vor fehle es an Personal, um die vielen beschlagnahmten Beweisstücke zügig auswerten zu können. Von 1999 bis 2002 sei allein in Brandenburg die Zahl der Straftaten in diesem Bereich um 100 Prozent angestiegen. Dadurch habe sich die Zeit zwischen Beweissicherung und Auswertung auf bis zu eineinhalb Jahre verlängert.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert deutlich höhere Strafen bei Besitz entsprechenden Materials. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg sagte in Berlin gegenüber dpa, der Fahndungserfolg habe bewiesen, "dass erst die riesige Nachfrage nach kinderpornografischem Material dieses üble Geschäft beflügelt". Die bisherige Strafandrohung - eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr für den Besitz solcher Fotos, Filme und Dateien - wirke nicht abschreckend genug.

Bei einem der bislang größten Schläge gegen die internationale Kinderpornographie gingen der Polizei allein in Deutschland 530 Tatverdächtige ins Netz. Weltweit sind von den Ermittlungen 166 Staaten mit rund 26.500 tatverdächtigen Internet-Nutzern betroffen. Der bloße Besitz von Kinderpornographie kann mit maximal einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden. Die Verbreitung von Kinderpornographie ohne bandenmäßigen Hintergrund kann mit Strafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.