Aufsichtspflicht

Eltern haften für Online-"Vergnügen" mit 0190-Dialern

Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900-Nummern ist gestern in Kraft getreten
Von Katharina Sobottka / mit Material von dpa

In vielen Fällen gilt der Leitsatz "Eltern haften für ihre Kinder" so auch beim heimischen Telefon- und Internetanschluß. teltarif.de berichtet zuletzt zum Jahresbeginn 2003 über einen entsprechendes Urteil des Landgerichtes Berlin. Jüngst entschied das Amtsgericht Torgau in einem Urteil vom 3. Juli 2003, über das am Freitag die Berliner Anwaltskanzlei Härting [Link entfernt] berichtete (Az. 2 C 0189/03). Danach müssen die Eltern die Kosten tragen, wenn ihre Kinder "aus Neugier" so genannte Dialer-Software aus dem Internet herunterladen und mit Hilfe dieser sehr teuren Telefonnummern im weltweiten Netz surfen.

In dem Fall, den das sächsische Gericht zu entscheiden hatte, ging es um 0190-Gebühren in Höhe von 630 Euro. Sie waren angefallen, weil sich ein Minderjähriger mit Hilfe eines Dialers ins Internet eingewählt hatte. Ein typischer Fall: Beim Surfen erschien ein Pop-Up-Fenster mit der Frage, ob man "Lust auf Computersex" habe, auf dem Bildschirm. Ein einfacher Mausklick, und der Dialer war betätigt. Von den angefallenen Gebühren erfuhr die Mutter erst Wochen später, als die Telefonrechnung ins Haus kam.

Dass weder Mutter noch Sohn über die Höhe der 0190-Gebühren vorab informiert worden waren, sah das Torgauer Gericht als unerheblich an. Der Download sei bewusst erfolgt und als Willenserklärung zu werten, die der Mutter als Anschlussinhaberin zuzurechnen sei.

Nach Ansicht der Anwaltskanzlei dürfte das Torgauer Urteil jedoch ein Einzelfall bleiben, da am Donnerstag das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900-Nummern in Kraft getreten sei. Dort sei unter anderem geregelt, dass keine Zahlungspflicht besteht, wenn der Kunde nicht vorab auf die Gebührenhöhe hingewiesen wurde.