Präzedenzfall

Einstweilige Verfügung: Telekom darf DSL-Anschluss nicht kündigen

Kunde wehrt sich erfolgreich gegen Leistungseinschränkung
Von Marie-Anne Winter

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Das dachte sich auch eine Kunde der Deutschen Telekom, als er von seinem DSL-Provider auf der Telefonrechnung für den Monat Juli mitgeteilt bekam, dass der Leistungsumfang für den DSL-Anschluss bei gleichem Preis eingeschränkt werden soll. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) heute berichtet, war der Kunde vorerst erfolgreich.

Hintergrund: Das so genannte Konzentratornetz, in dem die Deutsche Telekom die DSL-Datenströme bündelt, solle nicht mehr zum bisherigen Lieferumfang gehören. Das wiederum führt dazu, dass die Internet-Zugangsanbieter, die die DSL-Datenströme ihrer Kunden durch das Konzentratornetz der Telekom leiten müssen, die Kosten für diesen Transport - der bisher im Endpreis für den DSL-Anschluss enthalten war - selber tragen müssen.

Daraufhin hatte sich der Kunde geweigert, die Änderung der Leistungsbeschreibung für seinen DSL-Anschluss zu akzeptieren, die den mehr als 3,6 Millionen T-DSL-Kunden auf der Telefonrechnung mitgeteilt wurde. Die Telekom hätte sich gern von diesem renitenten Kunden getrennt, was ihr aber mit einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts München untersagt wurde. Sie darf dem Kunden den DSL-Anschluss nicht kündigen, auch wenn dieser die Leistungsbeschränkung nicht akzeptiert.

In der Begründung der Einstweiligen Verfügung schreibt das Gericht, dass die beabsichtigte Änderung des Leistungsumfangs zu einer Entgelterhöhung führe, die bei Bestehen eines Wettbewerbs nicht durchgesetzt werden könne. Außerdem habe die Telekom in dem relevanten Markt eine marktbeherrschende Stellung. Daher müsse sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache dem Klagenden weiterhin den DSL-Anschluss zur Verfügung stellen, obwohl er die Änderung der Lieferumfangs nicht akzeptiert habe. Die Einstweilige gelte zwar nur im Einzelfall, es könne aber davon ausgegangen werden, dass weitere Fälle ähnlich entschieden würden.