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Einstw. Verfügung (DSL- Anschluss + Zusatzkosten)


31.10.2003 10:48 - Gestartet von Vello
Hallo,

wer sich für die Vorgeschichte nicht interessiert und mir meine Frage zur gerichtlichen Erzwingung einer Freischaltung beantworten kann- bitte nach unten scrollen!

Ich habe auch ein Problem mit Telekom/T-Online wegen eines DSL- Anschlusses. An meinen bisherigen Wohnsitz hatte ich DSL incl. Tarif DSL- Flatrate. Im Rahmen eines Umzuges meldete ich der Hotline meine neue Anschrift und beantragte erneut einen DSL- Anschluss bei Beibehaltung der Rufnummern. Der Mitarbeiter notierte meine Daten und teilte mir mit, dass im Moment (!) kein DSL verfügbar sei. Gleichzeitig fragte er, ob ich daran dennoch weiter Interesse hätte.

Dies habe ich bejaht und gleichzeitig gefragt, ob sich für mich etwas ändert oder ob ich irgendetwas verändert muss. Dies wurde vom Mitarbeiter Hotline verneint. So liess ich in meinem Haus die Anlage installieren, die (alten) Rufnummern wurden freigeschaltet und ich surfte weiter. Das böse Erwachen folgte wenig später- T-Online berechnete mir sowohl die Flatrate als auch Onlineentgelte, weil die Einwahl derzeit noch über einen ISDN- Anschluss erfolgen muss.

Der Schriftwechsel strotzte vor "Kundenorientierung". Eine einzige Mitarbeiterin in der Kundenbetreuung Gera bemühte sich um Klärung und empfahl mir zunächst auch einen Tarifwechsel. Letztlich habe ich unter Vorbehalt alle drei Rechnungen incl. der geltend gemachten (und tatsächlich verbrauchte) Onlineentgelte am 13.1. 03 bezahlt. Jedoch bestritt ich die in Rechnung gestellte Flatrate, da ja diesbezüglich seitens T-Online keine Gegenleistung (Übertragungsrate, Flatrate als Pauschale) erfolgte.

Am 14.05. 03 meldete sich eine Anwaltskanzlei Seiler aus Heidelberg und machte aus den o.g. (bezahlten!!!) Rechnungen Beträge geltend, die ich weder einzeln noch als Summe nachvollziehen konnte. Es entwickelte sich (von meiner Seite aus)umfangreicher Schriftverkehr- die Gegenseite antwortete entweder mit Briefen incl. falscher Anrede "sehr geehrte Frau Werner" oder die Telekom bzw. T-Online schoben sich wechselseitig die Schuld zu.

Seit 2 Wochen ist mein T-Online- Anschluss gesperrt. T- Online reagiert auf gar nichts. Die Anwälte verweisen auf das von mir abgelehnte Vergleichsangebot. Für sie habe sich "die Sache erledigt", eine Klage werde nicht erhoben (vermutlich aus Kostengründen). Sinngemäß teilte man mir mit, wenn ich nicht zahle, bleibe der Anschluss eben gesperrt. Seitens T- Online werde nichts mehr unternommen, wenn, dann müsse ich eben tätig werden. Offensichtlich hat die Telekom eine andere ZPO als der Rest der Welt- normalerweise muss der Gläubiger in Deutschland aktiv werden.

Wer weiss, wie man gegen die Telekom/ T- Online diesen vorläufigen Rechtsschutz erreicht, um seinen Anschluss wieder frei zu bekommen? Wie läfut das ab, was muss ich tun?

Übrigens: ich bin zahlungsfähig und auch zahlungswillig, soweit die Beträge bzw. deren juristische Anspruchsgrundlage (d.h. das tatsächliche Erbringen einer Gegenleistung für das geforderte Entgelt) endlich mal zweifelsfrei nachgewiesen werden würden. Im Moment macht T- Online Vogel- Strauß- Politik!

Torsten