Verfahren

RegTP gibt neue Entgelte für Zugang zur "letzten Meile" bekannt

Bereitstellungsentgelt für Endkundenanschluss wird für Wettbewerber günstiger
Von Marie-Anne Winter

Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth, hat heute die neuen Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, der "letzten Meile", ab dem 1. Juli 2003 bekannt gegeben.

Für die häufigste Variante, die einfache Übernahme einer Kupferdoppelader Zweidraht ohne Schaltarbeiten beim Endkunden, ist ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 56,60 Euro genehmigt worden. Dieser Preis liegt knapp 20 Prozent unter dem bisher genehmigten Entgelt und sogar 23,5 Prozent unter dem Entgelt, das die Deutsche Telekom im Verfahren beantragt hatte.

Auch die Kündigungsentgelte haben sich gegenüber den alten Tarifen bei den meisten Zugangsvarianten verringert. Für die Kündigung der einfachen Kupferdoppelader Zweidraht in dem Fall, dass der Endkunde gleichzeitig zu einem anderen Wettbewerber wechselt bzw. zur Telekom zurückkehrt, müssen die Wettbewerber künftig 10 Prozent weniger zahlen, nämlich 31,21 Euro statt bisher 34,94 Euro. In den Fällen, in denen ein gleichzeitiger Wechsel des Endkunden nicht erfolgt, verringert sich das Kündigungsentgelt um 7,15 Prozent von 50,71 Euro auf 47,09 Euro.

Die betreffenden Entgelte sind einmalig - neben den monatlichen Mietpreisen - von den Wettbewerbsunternehmen bei der Anmietung bzw. im Falle der Rückgabe der Teilnehmeranschlussleitung an die DT AG zu zahlen. Insgesamt wurden Entgelte für 17 gebündelte und entbündelte Zugangsvarianten genehmigt.

Die Preissenkungen waren in erster Linie deshalb möglich, weil die zuständige Beschlusskammer 4 nach erfolgter Einführung einer elektronischen Auftragsbearbeitung zwischen der Telekom und den Wettbewerbsunternehmen inzwischen effizientere Arbeitsabläufe bei den Arbeitsschritten für die Bereitstellung bzw. Rückgabe einer Teilnehmeranschlussleitung berücksichtigen konnte.

Präsident Kurth: "Die Entscheidung setzt die Reihe wichtiger Entscheidungen zum Ortsnetzwettbewerb, die die Regulierungsbehörde in den vergangenen Monaten getroffen hat, in konsistenter Weise fort. Die sich aus der Genehmigung ergebenden deutlichen Preissenkungen werden dazu beitragen, dass sich der Wettbewerb in diesem Bereich weiter positiv entwickelt."