Zweifel

QSC-Chef stellt Regulierung infrage

Kartellgerichtsbarkeit hätte Preisdumping wirkungsvoller bekämpft
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Mit dem QSC-Chef Bernd Schlobohm hat erstmals ein größerer Wettbewerber der Deutschen Telekom die Regulierung des Telefonmarktes indirekt infrage gestellt. In einem Bericht der Berliner Zeitung sagte der Chef des Kölner Unternehmens, dass die Dumping-Preise der Telekom einer Kartellbewertung nie standgehalten hätten. "Die nationale Regulierung hat ihre Zähne verloren", fuhr der QSC-Chef gegenüber dem Blatt fort. "Wenn man heute etwas bewegen kann, dann geht das nur noch über die Europäische Union."

Bislang haben sich die Mitglieder des Verbandes der Telekom-Konkurrenten VATM immer für größere Kompetenzen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ausgesprochen, um die Vorherrschaft des ehemaligen Monopolisten Telekom auf vielen Teilmärkten wirksamer kontrollieren lassen zu können.

Nun aber nähert sich Schlobohm mitten in der Debatte über die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ausgerechnet der Position der Telekom an. Bei dem Bonner Konzern ist man der Meinung, dass die Regulierung von Preisen und Zugangsmöglichkeiten zum Netz der Telekom in vielen Segmenten abgeschafft gehört, weil die Wettbewerber angeblich keines besonderen Schutzes mehr bedürften. Die Folge einer weit gehenden Entlassung der Telekom aus der Regulierung wäre eine dann greifende Zuständigkeit der Kartellgerichtsbarkeit für wettbewerbliche Streitfälle im Telekommunikationsmarkt.

Auch der QSC-Vorstandsvorsitzende scheint inzwischen eine solche Zuständigkeit der Kartellgerichte vorzuziehen. Seine Beweggründe dafür sind allerdings andere als die der Telekom. QSC ist einer der größten Telekom-unabhängigen Anbieter von schnellen DSL-Internetanschlüssen. In diesem Sektor hat die Telekom mit weit über drei Millionen Anschlüssen einen Marktanteil von weit über 90 Prozent erreicht - vor allem, weil sie Kunden lange Zeit mit nicht Kosten deckenden Tiefstpreisen ködern konnte, ohne dass die Regulierungsbehörde dagegen wirksam eingegriffen hätte.