Kritik

BREKO sieht in neuem TKG-Entwurf zahlreiche Kostenfallen

Investitionen in die letzte Meile müssten stärker gefördert werden
Von Hayo Lücke

Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsanbieter (BREKO) hat in einer Stellungnahme den Enwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) scharf kritisiert. Der Verband sieht in dem Entwurf "zahlreiche Kostenfallen".

In erster Linie spricht sich der Verband dafür aus, Investitionen in die "letzte Meile" zum Kunden stärker zu fördern. Zwar benenne der Gesetzentwurf die "Förderung effizienter Infrastrukturinvestitionen" als Regulierungsziel, allerdings fehle eine klare und eindeutige Umsetzung. "Sehr viele wichtige Grundsatzentscheidungen sollen der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungskompetenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) obliegen", beurteilt die BREKO-Justitiarin Astrid Braken den Entwurf. "Hier wären klarere Entscheidungsvorgaben des Gesetzgebers angebracht, um Unsicherheiten über den künftigen Regulierungskurs zu verhindern. Gleichzeitig wäre dies ein Signal an Investoren, die den künftigen Rechtsrahmen sehr genau beobachten" sagt Braken.

Nach Ansicht von BREKO sind Innovationen wie etwa breitbandige Telekommunikationsdienste nur dann möglich, wenn der Nutzer besser erreicht werden kann. Engpässe bei Endkundenanschlüssen machten die breitesten Datenautobahnen überflüssig. "Ein stärkerer Wettbewerb im Markt für Endkundenanschlsse ist der beste Motor für Verkehr auf den Datenautobahnen".

Um diese Ziel zu erreichen, müssen nach Auffassung von BREKO zahlreiche Details des Gesetzentwurfes geändert werden. So sei es beispielsweise "Gift für die Wettbewerbsentwicklung", müssten für die Rufnummernmitnahme von der Telekom zu einem Regionalanbieter Wechselkosten bezahlt werden. Ein Wettbewerbsvorteil bestehe auch darin, dass die Deutsche Telekom das gesamte Rufnummernkontingent im Wert von 200 Millionen Euro unentgeltlich erhalten habe, während die Wettbewerbsunternehmen für jede Rufnummer bei der Regulierungsbehörde eine Gebühr bezahlen müssten.