Straffung

Telekom kann Änderungswünsche für TKG nicht durchsetzen

Neuer TKG-Entwurf sieht keine Entmachtung der Regulierungsbehörde vor
Von Marie-Anne Winter

Die Deutsche Telekom konnte sich mit ihrem Versuch, zahlreiche Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in ihrem Sinne durchzudrücken, nicht durchsetzen. Die berichtet die Tageszeitung Die Welt in ihrer heutigen Ausgabe. Das Hauptinteresse der Telekom lag darin, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu entmachten und somit die staatliche Regulierung zu verringern. Der Zeitung liegt ein vertraulicher 20-Punkte-Forderungskatalog der Telekom vor, den sie beim zuständigen Bundeswirtschaftsministerium eingereicht hatte. Der Bonner Ex-Monopolist schlug darin vor, dass die Regulierungsbehörde künftig nicht mit dem Bundeskartellamt, sondern mit dem Bundeswirtschaftsministerium abstimmen muss, welche Teilmärkte weiter reguliert werden. Das BMWA gilt als Telekom-freundlicher.

Der Referentenentwurf für das neue TKG sieht jetzt allerdings vor, dass der Regulierer diese Marktabgrenzung sogar alleine vornehmen kann. Der Entwurf zielt zudem auf eine Straffung der Verfahren ab: Bisher konnte die Telekom Entscheidungen des Regulierers mitunter jahrelang verzögern, indem sie diese gerichtlich über mehrere Instanzen hinweg anfochten hat. Künftig soll eine Berufung über die Erstinstanz hinaus nicht mehr möglich sein. Prinzipiell wird die Regulierung aber gelockert. Die RegTP kann künftig nur noch die Preise für Vorleistungen der Telekom für ihre Wettbewerber festlegen, die Miete für die "letzte Meile" etwa, den Hausanschluss für den Endkunden. Die eigenen Gesprächstarife muss die Telekom dann nicht mehr genehmigen lassen.