Urteil

Meinungsfreiheit erlaubt auch im Internet keine Beleidigung

Landgericht Coburg fällt Urteil
Von dpa / Hayo Lücke

Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlaubt auch im Internet keine Beleidigung. So brauche es niemand hinzunehmen, in einem redaktionell verfassten Artikel eines Online-Dienstes als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden, heißt es in einem heute veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg (Aktenzeichen: 21 O 595/02; rechtskräftig). Das Gericht gab damit einem Kläger recht, der sich vom Herausgeber eines im Internet abrufbaren Fachmagazins beleidigt gefühlt hatte.

Der Chef des Internetdienstes hatte den Mann in einem Online-Artikel als "dämlich" und "bescheuert" bezeichnet. Er hatte damit auf eine in einem Leserbrief vorgetragene Beschwerde des Klägers reagiert, der sich beim Kauf eines von dem Internetdienst angebotenen Wagens übervorteilt gefühlt hatte.

Das Gericht sprach von einer "ehrverletzenden Entgleisung". Dies gelte auch für neben dem Artikel platzierte Figuren, die auf die angeblich geringe Gehirnmasse des Beleidigten ansprachen. Im zu entscheidenden Fall wiege das Persönlichkeitsrecht des Klägers höher als das Recht des Beklagten auf freie künstlerische Darstellung, stellte das Gericht in seinem Urteil vom November 2002 klar.