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Keine Strafe ohne Gesetz - auch nicht bei Bagatellsachen


25.06.2003 11:01 - Gestartet von volkmar
Etwas verspätet, aber ich sags. Es gibt weder im Internationalen Strafrecht noch im Deutschen Strafrecht den Passus über Beleidigungen im Internet. Nur die Österreicher haben soetwas eingeführt und nicht schlecht, denn es sieht Straffreiheit vor bei blossen Unmutsäußerungen, wenn bei Verleumdung die Formulierungen wahr sind ect.
Das Internet ist kein Spielplatz der Justiz, wo eventuelles Machtausleben in Willkür die Menschen für ihren Sprachgebrauch verknastet werden können.
Das Internet ist auch nicht öffentlich wie es bei Beleidigungen erforderlich ist.
Die öffentliche Beleidigung wird vor einen unkontrollierten Personenkreis ausgesprochen. Die öffentliche Beleidigung über Medien wie Rundfunk und Fernsehen wird ausgestrahlt, Zeitungen werden verteilt, zugestellt oder sind in der Öffentlichkeit erwerbbar. Die Beleidigung wird aktiv vollzogen, wenn sie sich auf eine konkret genannte Person bezieht.
Nicht so im Internet, das ist nicht die gleiche Öffentlichkeit, es wird nicht ausgebreitet, es wird nicht zugestellt oder ausgestrahlt und ist auch im Sußermarkt oder Zeitungsstand nicht erhältlich. Die Beleidigung, wenn überhaupt ist passiv, denn die Daten sind lediglich an einem unbekannten Ort abgelegt und wer das von dort abrufen will muß ganz genau diese Adresse kennen oder intensiv über Suchmaschinen danach suchen.
Juristen sprechen, daß eine Beleidigung personifiziert sein muß - das ist auch Käse, denn das Wort bedeutet etwas ganz anderes, wie z.B. Alf der Außerirdische oder die sprechende Parkbank ect. wenn ein unmenschliches Ding zum Mensch dargestellt wird. Die Beleidigung muß eine Person identifizieren ! Sie muß sich auf eine konkrete Personen unverwechselbar beziehen. Kompliziert ist die Gruppenbeleidigung, dazu gibt es höhergerichtliche Entscheidungen..

Deutschland sollte sich von juristischen Wertungen der Formulierungen im Internet raus halten. Auf der ganzen Welt lassen die Menschen ihren Gedanken im Internet freien Lauf und das ist gut so. Nur Deutschalnd will man auf diese neue Medium Macht ausüben. Das Internet gehört nicht den Deutschen ! Hier gilt internationales Recht. Die Amerikaner sind sicherlich nicht meine Vorbilder, aber in diesem Punkt hat man frei und offen auf den amerikanischen Seiten zum Irak-Krieg lesen können, daß Bush ein moron sei, in Hunderten von Einträgen. Kein Gericht wird sich jemals damit beschäftigen, diese richtige Meinungsäußerung unter Strafe zu stellen (moron heißt sowviel wie Schwachsinniger oder die andere Übersetzungen läßt der Moderator nicht zu (es gibt Worte der deutschen Sprache, die nichtmal als Übersetzung genannt werden dürfen) , im Gegensatz zur Krankheit insane).
Für Beleidigungen gibt es den Zivilweg der Unterlassungsklage u.a.m.
Auch wenn das LG Köln das Wort "Ar.....ch" nicht als Beleidigung angesehen hat, so finde ich das im Sinne der Entkriminalisierung des Internet richtig, auch wenn die heutige Wortwahl vom Bundestag bis hin zu den asozialen Sendungen über Gerichtsverhandlungen im Fernsehen erschreckende Maßstäbe angenommen hat, von denen ich mich distanziere. Das Fernsehen mit seinem Sprachgebrauch ist für mich eine Beleidigung.
Für die deutsche Justiz sollte gelten Hände weg vom Internet. Das ist eine Plattform der Meinungsfreiheit.
Wer heute die Kritik unter Strafe stellt und dazu soll sich jeder äußern können wie er will, der treibt den Staat in die Tyrannei und Diktatur und leitet das Volk zur Intoleranz an. Wir haben genug Diktaturen hinter uns.
Ein Betroffener kann ja im Internet seine Gegenbdarstellung bringen und auf die beleidigende Seite verknüpfen. Waffengleichheit !
Wo der Staat Kritik unterdrückt stagniert das Leben.
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[1] volkmar antwortet auf volkmar
27.06.2003 23:18
Es wird immer Andersdenkende geben, nur eben in Deutschland besonders vor den Inteleranten sollten wir uns hüten.
Wer meine vorigen Beitrag nicht verstanden hat sollte sich mal die juristischen Wertungen in den Entscheidungen abgedruckt in NJW 96 481 von Prof. Gounalakis, die BGH Entscheidung vom 29.10.98 in NJW 99 508 oder NJW 90 1005 studieren, sich dann mit Fachleuten in anderen Ländern unterhalten, wo die deutschen Internetregulierer/Strangulierer belächelt werden.
Erst den Horizont erweitern, sich ein höheres Wissen aneignen, erst dann kritisieren, das wäre den Deutschen besser angetan. Toleranz üben !!!!