Standhaft

Regierung bleibt bei Regeln für Call-by-Call im Ortsnetz

Bundesregierung sieht keinen Verstoß gegen EU-Richtlinien
Von dpa / Karin Müller

Die Bundesregierung bleibt trotz Kritik der EU-Kommission bei ihren Plänen für die Einführung von Call-by-Call-Gesprächen im Telefon-Ortsnetz. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte heute in Berlin, dass Brüssel die entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht akzeptieren wolle und dies in einem Brief mitgeteilt habe. Die Einwände bezögen sich insbesondere auf die Vorschrift, wonach die neuen Mitbewerber der Deutschen Telekom und anderer Stadtnetzbetreiber eigene Kopfstellen einrichten müssen, um in das jeweilige Netz zu kommen.

Das "Handelsblatt" hatte in seiner heutigen Ausgabe über den Brief berichtet. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) drohe deshalb eine neue Auseinandersetzung mit der EU-Kommission um die Öffnung der Telefon-Ortsnetze für Billiganbieter. Beim Call-by-Call-Verfahren sollen sich Telefonkunden künftig auch bei Ortsgesprächen durch eine Vorwahl den günstigsten Anbieter aussuchen können.

Der Ministeriumssprecher betonte, die Bundesregierung sehe mit ihrer Gesetzesnovelle die entsprechende EU-Richtlinie korrekt und vollständig umgesetzt. Man werde der Kommission in diesem Sinne antworten. Die Mindestinvestition, die neue Anbieter im Ortsnetz tätigen müssten, sei damit begründet, dass die Investitionen der bereits bestehenden Stadtnetzbetreiber gesichert werden sollten. Die Bestimmung war erst zuletzt auf Drängen von Stadtnetzbetreibern und der Telekom, die die neue Konkurrenz der Billiganbieter fürchten, in das Gesetz geschrieben worden. Das Call-by-Call-Verfahren im Ortsnetz soll im Februar beginnen.

Die EU-Kommission sieht dabei das Recht der Wettbewerber auf Mitnutzung des Netzes der Deutschen Telekom eingeschränkt. Die EU-Richtlinie zum Ortsnetzwettbewerb verlange eine "effiziente Nutzung des vorhandenen Netzes durch ortsnahe Zuführung" der Telefongespräche durch die Wettbewerber.