mehr Sicherheit

Anbieter von 0900-Nummern werben mit besserem Kundenschutz

Talkline ID: Die Lehren aus dem schlechten Ruf der 0190-Angebote
Von Marie-Anne Winter

Wie bereits berichtet, werden ab diesem Jahr 0900-Service-Rufnummern freigeschaltet, die nach und nach die 0190-Nummern ersetzen. Auch Talkline ID hat pünktlich zum 1. Januar die ersten freigeschaltet. Und so wie es aussieht, haben die Anbieter aus den schlechten Erfahrungen mit den 0190-Nummern gelernt. Unisono wird betont, dass man den Kundenschutz für diese Angebote entscheidend verbessert habe. "Bei unseren 0900-Rufnummern gilt zukünftig ein hoher Sicherheitsstandard für den Endkunden", sagt Renatus Zilles, Vorsitzender der Geschäftsführung von Talkline ID.

So sei allen entsprechenden Rufnummern eine kostenlose Tarifansage vorgeschaltet. Wie auch bei den 0900-Angeboten der Deutschen Telekom muss der Anrufer bei Tarifen über drei Euro pro Minute den Preis mittels einer zusätzlichen Sprach- oder Tasteneingabe bestätigen. Außerdem hat Talkline ID für alle Anrufe über die 0900-Nummern eine Preisobergrenze von 100 Euro pro Gespräch eingeführt. Bei der Telekom erfolgt nach 60 Minuten eine Zwangstrennung. Auch Talkline ID hat den Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle FST e.V. zum Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen gemacht. Auskünfte zu den Informationsanbietern, die das Talkline-Netz nutzen, können über die Service-Nummer 0180 323 43 77 (9 Cent pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom) eingeholt werden. Die Telekom bietet sogar eine kostenlose Hotline an.

Die neuen Servicerufnummern werden im sogenannten Offline-Billing-Verfahren abgerechnet. Demnach erfolgt die Verpreisung des Anrufes nicht während des Gesprächs, sondern erst im Anschluss daran. Dies geschieht auf Basis des hinterlegten Tarifs von Seiten des jeweiligen Netzbetreibers. Die Deutsche Telekom AG erhält also erst nach dem Telefonat die Verbindungsdaten, die sogenannten CDRs (CDR steht für "Call Detail Records"). Technisch gesehen ist das ein kompliziertes Verfahren. Übermittelt werden beispielsweise die vom Anbieter für den Service festgelegten Preise, der Verbindungszeitpunkt sowie die Dauer des Gesprächs. Diese werden dann dem Endkunden in Rechnung gestellt. Zahlt der nicht, so ist der jeweilige 0900-Anbieter für das Inkasso zuständig.