Konvention

Europarats-Konvention gegen Internet-Kriminalität unterzeichnet

Verbreitung von rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten wurde bisher noch nicht in Straftatbestandsliste aufgenommen
Von dpa / Karin Müller

Minister und hohe Beamte aus 26 Europaratsländern sowie den USA, Kanada, Japan und Südafrika haben am Freitag in Budapest eine internationale Konvention gegen Internet-Kriminalität unterzeichnet. "Dieses Dokument repräsentiert einen Markstein im Vertragssystem des Europarates zur Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen", erklärte der stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Hans Christian Krüger, nach der Unterzeichnung.

Die so genannte "Budapester Konvention" gilt als erstes internationales Vertragswerk, das jene Vergehen definiert, die mit Hilfe des Internets verübt werden können. Darunter fallen das unbefugte Eindringen in fremde Netzwerke und Dateien ("Hacken"), Urheberrechts-Verstöße (darunter Software-Piraterie), die Verbreitung von Kinderpornografie sowie Verbrechen, die unter Ausnutzung von Computer-Netzwerken begangen werden können (Betrug, Geldwäsche, Vorbereitung terroristischer Akte).

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichner, diese Straftatbestände und ihre Ahndung in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Sie sieht auch grenzüberschreitende Verfahren und Mechanismen bei der Strafverfolgung vor. Polizeibehörden eines Landes sollen Kollegen eines anderen Landes gegebenenfalls zu rascher Amtshilfe auffordern können. Zu diesem Zweck wird ein rund um die Uhr tätiges internationales Kontaktnetzwerk eingerichtet. Unter anderem sollen Internet-User oder Domain-Besitzer grenzüberschreitend identifiziert oder Web-Seiten, deren Inhalte gegen die Konvention verstoßen, grenzüberschreitend aus dem Web entfernt werden können.

Keinen Eingang in die Straftatbestandsliste der Konvention fand die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Inhalte. Dies hätte keine Zustimmung seitens der USA gefunden, wo die Redefreiheit verfassungsmäßig weiter gespannt ist. Ein Zusatzprotokoll soll sich zu einem späteren Zeitpunkt dieser Thematik annehmen.

Aus Kreisen der Web-Gemeinde war auch Kritik an dem Dokument laut geworden. Die Konvention stärke die Behörden und nehme wenig Rücksicht auf die private Sphäre der Internet-Bürger, beklagte die britische Bürgerrechtsgruppe "Cyber-Rights and Cyber-Liberty". "Wir wollen doch keinen 'Big Brother' installieren", erklärte hingegen Guy de Vel, Leiter des Direktorats für Rechtsfragen beim Europarat. Er verwies auf eine Reihe geltender Europarats-Konventionen, die die Rechtsstaatlichkeit von Strafverfahren und die Achtung der Menschen- und Bürgerrechte sowie des Datenschutzes sichern würden.