geschlossene Gesellschaft

Telekom klagt gegen Regulierungsbehörde

Unternehmen will Entgeltvorgaben durch RegTP verhindern
Von Marie-Anne Winter

Die so genannten Telekom Designed Networks (TDN) der Deutschen Telekom sind schon mehrfach ins Gerede gekommen. Mit diesen Netzwerken verschafft die Telekom geschlossenen Nutzergruppen, die innerhalb dieser Netze telefonieren, Sonderkonditionen, die die Preisvorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) unterlaufen.

Weil die Telekom diese Nutzergruppen sehr weit fasst und damit beispielsweise Großunternehmen oder öffentliche Kommunen zum Sonderpreis telefonieren lässt, haben bereits verschiedene Mitbewerber wie tesion oder ISIS gegen diese Wettbewerbsverstöße geklagt und damit auch Recht bekommen. Besonders die Tatsache, dass die Telekom auch Kommunikation aus TDN nach außen zu Sonderkonditionen anbietet, erregte Anstoß bei den Wettbewerbshütern.

Die RegTP entschied deshalb Mitte Oktober, dass sie künftig Entgeltvorgaben für die Kommunikation aus TDN nach außen machen wird. Die Telekom ihrerseits hat nun vor dem Landgericht Köln eine Klage gegen diese Entscheidung der RegTP eingereicht, weil es in diesem Bereich schon seit Jahren Wettbewerb gäbe.

Harald Dörr, Sprecher der Regulierungsbehörde, sieht in diesem Schritt der Telekom nur die "Weiterführung der üblichen Verzögerungstaktik". Die RegTP wird heute vor dem Gericht zu der Telekom-Klage Stellung nehmen. "Dieses Verhalten ist für einen Ex-Monopolisten typisch" so Dörr weiter. "Die Telekom spielt auf Zeit, denn im Gegensatz zu ihren Mitbewerbern hat sie Zeit im Überfluss." Dass sich die Telekom mit ihrer Sicht der Dinge durchsetzen wird, ist allerdings nicht zu erwarten; die Gerichte zeigten sich bisher eher wettbewerbs- als telekomfreundlich.