Nägel mit Köpfen

Vergabekammer weist Preisdumping der Telekom nach

Telekom unterläuft mit "Telekom Designed Network"-Verträgen Vorgaben der RegTP
Von Marie-Anne Winter

Erstmals wurde eine Ausschreibung für Telekommunikations-Dienstleistungen aufgehoben - unter anderem weil die Deutsche Telekom nachweislich Preisdumping betrieben hatte. Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf entschied so in einem Nachprüfungsverfahren, das das BREKO-Mitgliedsunternehmen ISIS Multimedia Net beantragt hatte (AZ: VK-28/2001-L). Verbandsgeschäftsführer Rainer Lüddemann sagt dazu: "Ein wichtiger Schritt für ISIS, eine wegweisende Entscheidung für den Wettbewerb." Die Telekom hatte für die von der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgeschriebene Dienstleistung ein Angebot abgegeben, dass nicht den Vorgaben der Regulierungbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) entsprach. Der ehemalige Monopolist hatte hier wie in verschiedenen vorangegangenen Fällen einen so genannten "TDN"- oder "T-VPN"-Vertrag angeboten. TDN ist die Abkürzung für "Telekom Designed Network", T-VPN für "Telekom Virtual Privat Network". In beiden Fällen handelt es sich um geschlossene Benutzergruppen, innerhalb derer günstigere Verbindungspreise angeboten werden dürfen als es die RegTP der Telekom als marktbeherrschenden Unternehmen sonst gestattet.

Die Kritik entzündete sich daran, dass diese künstlich geschaffene Nutzergruppe beliebig weit gefasst werden können und somit die Spezialtarife praktisch allgemein gültig werden. Genau das habe die Regulierungsbehörde allerdings mit einem Beschluss vom 15. Oktober 2001 unterbunden (AZ: BK2b 01/010). Die Telekom räumte auf Befragung der Vergabekammer ein, dass sich - so der Beschlusstext - die von der Reg TP "bisher genehmigten Tarife ... über den in ihrem Angebot zugrunde gelegten Preisen" befänden.

Lüddemann betont die Bedeutung dieses Beschlusses für den Wettbewerb im Ortsnetz: "Sollte das entschiedene Vorgehen der Vergabekammer Schule machen, können unsere Mitgliedsunternehmen unter fairen Voraussetzungen mit dem Ex-Monopolisten konkurrieren". In den vergangenen zwei Jahren hätten sich die Fälle gehäuft, in denen die Telekom versucht habe, mit willkürlich konstruierten geschlossenen Benutzergruppen die Regulierung auszuhebeln. Damit sei insbesondere auf das Kundensegment der Öffentlichen Hand abgezielt worden, in dem die City- und Regional-Carrier bereits erhebliche Marktanteile gewinnen konnten. "Diese Art der Kundenrückgewinnung durch die kalte Küche ist nun vorbei", erklärt Lüddemann.

Teuer kann es allerdings für Telekom-Kunden werden, die bereits einen TDN-Vertrag haben. In diesen Fällen trete nun ein, was die Reg TP in ihrem Beschluss vom 15. Oktober mitgeteilt habe, nämlich dass solche Verträge unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2001, anzupassen seien. Ein wenig verwundert zeigt sich Lüddemann dennoch angesichts der Tatsache, dass eine Vergabekammer der RegTP vormachen müsse, wie mit konsequentem und schnellem Handeln missbräuchliches Wettbewerbsgebaren kurzfristig unterbunden werden kann. Es sei die ureigenste Aufgabe der RegTP, Verstöße der Telekom aufzudecken und zu ahnden. In Sachen TDN-Verträge hätten zwei Jahre ins Land gehen müssen, bevor die Behörde eine Entscheidung gefällt habe. Die Vergabekammer dagegen benötigte im vorliegenden Fall nur zwei Monate. Und im Gegensatz zur RegTP, die der Telekom noch Monate Zeit für eine Korrektur der Preisgestaltung lasse, habe die Bezirksbehörde mit der sofortigen Aufhebung der Ausschreibung Nägel mit Köpfen gemacht.