Untersuchung

Gewährt die Deutsche Telekom ungerechtfertigte Rabatte?

Prüfverfahren gegen Telekom Designed Network wurde jetzt eröffnet
Von Karin Müller

Auf Betreiben der Stuttgarter TK-Gesellschaft tesion überprüft die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Rechtmäßigkeit des sogenannten "Telekom Designed Network" (TDN). Bereits Ende 1999 hatte tesion durch eine Beschwerde den Regulierer darauf hingewiesen, dass die Telekom vor allem im Segment der Geschäftskunden und institutionellen Kunden (wie zum Beispiel Behörden) den Abschluss von TDN-Verträgen anbietet. Diese enthalten spezielle Rabatte auf die von ihr angebotenen Dienstleistungen. Insbesondere die Preise für Sprachtelefoniedienste unterlaufen die von der Behörde genehmigten Entgelte. Nach Auffassung der Telekom unterliegen diese Verträge keiner Kontrolle durch die zuständige Regulierungsbehörde. Ihre TDN-Vertragspartner seien eine "geschlossene Benutzergruppe" und somit werde keine "öffentliche Telekommunikationsdienstleistung" erbracht.

"Der Begriff 'geschlossene Benutzergruppe' wird in vielen Fällen von der Telekom überdehnt - die gesetzlich vorgesehene Entgeltprüfung wird bewusst umgangen", erklärt Hans-Jürgen Peter, Leiter Recht und Regulierung bei tesion, die Beweggründe für die Beschwerde.

Die Auslegung der Telekom könnte sich nun als teure Fehleinschätzung erweisen. Unter dem Aktenzeichen BK 2b 01/010 hat die RegTP nun das Prüfverfahren eröffnet, das diese grundsätzlich bedeutsame Frage untersucht. Sollte die Begründung der Telekom nicht zutreffen, wären die TDN-Verträge ungültig und die darin vereinbarten Entgelte unwirksam.

Nachdem sich die Vorermittlungen des Regulierers relativ lang hingezogen haben, erwartet tesion nun eine rasche Entscheidung.