Urteil

Surfen am Arbeitsplatz kann zur fristlosen Kündigung führen

Vertragliche Vereinbarungen oder firmeninterne Anweisungen sollten beachtet werden
Von

Nach einer neueren Online-Umfrage surfen 93 Prozent der deutschen Beschäftigten, die einen Internetzugang am Arbeitsplatz haben, privat im Internet, 48 Prozent davon bis zu 50 Minuten wöchentlich. Die Arbeitsgerichte haben sich bisher mit der Frage der Zulässigkeit des privaten Surfens am Arbeitsplatz nur vereinzelt beschäftigt. Während das Arbeitsgericht Wesel zur Unzulässigkeit einer fristlosen Kündigung gelangt ist, hat das Arbeitsgericht Hannover in einem neueren Urteil die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters für wirksam angesehen. Man muss dabei aber betonen, dass es sich bei diesem Fall um einen besonderen Einzelfall handelt: Der Arbeitnehmer hatte während der Arbeitszeit Dateien mit pornographischem Inhalt auf den betrieblichen PC aus dem Internet heruntergeladen. Darüber hinaus hatte er eine anzügliche Homepage von seinem Dienst-PC aus in das World Wide Web gestellt. Dabei war das private Surfen den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung untersagt.

Mit diesem Urteil folgte das Arbeitsgericht Hannover der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Dr. Stefan Kramer aus Hannover, der das Urteil für den Arbeitgeber erstritt. "Auf Grund des bewussten Verstoßes gegen die Nutzungsregelung des Arbeitgebers und des Umfangs der pflichtwidrigen Vorgehensweise konnte ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Die schwerwiegende Vertragsverletzung und deren Folgen waren für den Arbeitnehmer klar erkennbar", sagt Rechtsanwalt Dr. Stefan Kramer, Fachanwalt für Arbeitsrecht (www.dr-kramer-arbeitsrecht.de).

Fazit: Soweit die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber zugelassen ist, sollte nur nach vorheriger Klärung der Möglichkeiten gesurft werden. Doch selbst wenn privates Surfen erlaubt ist bzw. nicht ausdrücklich verboten, sollte sich jeder Arbeitnehmer überlegen, wie er das Internet von seinem Arbeitsplatz aus nutzt. Pornographische Dateien herunterladen oder gar wie in diesem Fall den Firmenrechner als Server zu missbrauchen werden sicher die wenigsten Arbeitgeber dulden.