Abmahnung

TeleDiscount abgemahnt

Telekom will Ortsnetzgespräche über die 0190 035 verbieten lassen
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Es war eigentlich nicht anders zu erwarten: Der Kölner 01051-Reseller TeleDiscount muss sich gegen die Deutsche Telekom wehren. Nur wenige Tage, nachdem TeleDiscount auch Ortsgespräche im offenen Call-by-Call über die Einwahlnummer 0190 035 anbietet, hat sich die DTAG mit einer Abmahnung [Link entfernt] gemeldet. Der Bonner Konzern will das Billigangebot von TeleDiscount verbieten lassen, da das Anbieten von Ortsnetzgesprächen nur Ortsnetzbetreibern vorbehalten sei. Wie ernst die Telekom die Angelegenheit nimmt, zeigt der festgesetzte Streitwert in Höhe von 1 Million Mark.

Bei TeleDiscount gibt man sich jedoch davon unbeeindruckt und kämpferisch. Ein Sprecher sagte dazu: "Wir sind davon überzeugt, dass unser Angebot einwandfrei ist. Auch wenn das der DTAG nicht passt. Nicht jede innovative Idee ist automatisch verboten."

TeleDiscount ist der Meinung, dass der Markt für Ortsgespräche noch ein großes Potenzial birgt. Wohl aus diesem Grund hat man die in der Abmahnung genannte Frist, 5. November, verstreichen lassen und ist entschlossen, "den Kampf um die Ortsgespräche bis zur letzten Instanz durchzukämpfen".

Bereits im letzten Jahr wurde 01051 gerichtlich untersagt, Ortsgespräche über die 031-Gasse anzubieten. Auch das Ausweichangebot von Teledump mit der Einwahl 0192 101 wurde kurze Zeit später gerichtlich verboten.