Vorbei

Teledump: Urteil verbietet Ortsgespräche zum Dumpingpreis

Berufung des Unternehmens wird folgen
Von Ramona Jahn

Für den Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter 01051 war heute der Tag der Entscheidung: dürfen die billigen Teledump-Ortsgespräche für 5,5 Pfennig pro Minute weiterhin angeboten werden, oder nicht? Nachdem eine einstweilige Verfügung der Deutschen Telekom gegen dieses Angebot zunächst abgelehnt worden war, fällte das Landgericht Köln heute folgendes Urteil: 01051 darf keine Ortsgespräche mehr zum Dumpingpreis anbieten. Rechtskräftig ist das Urteil sofort ab Zustellung durch die Deutsche Post. In Abhängigkeit davon, wann das Gericht den Bescheid verschickt, werden ab morgen oder ab Montag keine Ortsgespräche mehr über die Einwahlgassen von 01051 möglich sein.

Das Unternehmen hatte sich, so die Ansicht der Kölner Richter, mit seinem Angebot einen illegalen Vorsprung vor seinen Konkurrenten verschafft. Dies verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Zusammenschaltungsvereinbarung zwischen Deutscher Telekom und 01051 bezieht sich lediglich auf Ferngespräche.

Somit wurde auch der Antrag von 01051 auf eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom zur Freischaltung der Ortsnetze abgelehnt. Die Ansprüche aus der EU-Richtlinie, wonach spätestens zum 1. Januar 2000 Ortsgespräche via Call-by-Call in allen Unionsländern ermöglicht werden mussten, könnten lediglich gegenüber dem Staat oder einer staatlichen Stelle, nicht aber gegenüber einem anderen Marktteilnehmer geltend gemacht werden.

Dazu Pressesprecher Martin Lukas: 01051 wird sich weiterhin auf diese EU-Richtlinie berufen. Wir werden gegen dieses Urteil, zumindest teilweise, in Berufung gehen.