werbewirksam?

Populäre Forderungen der CDU/CSU zur Eindämmung der Fax-Flut

Unverlangte Werbefaxe sind ärgerlich - konkrete Schritte dagegen schwierig
Von Marie-Anne Winter

Unverlangte Faxwerbung verstößt wegen unzumutbarer Belästigung gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit diesem Problem beschäftigt und mitgeteilt, dass sie die Forderungen der Verbraucherverbände, die bei den verschiedenen politischen Gremien auf dieses Problem aufmerksam gemacht haben, nachdrücklich unterstützt.

Zur nachhaltigen Unterbindung von unlauterer Faxwerbung erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Beirates bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Elmar Müller (Kirchheim) MdB, dass vertragliche Vorgaben durch Netzbetreiber bzw. Inhaber von 0180/0190er Nummern an die Nutzer hinsichtlich des Verbots unerwünschter Faxwerbung mit der Androhung von Anschlusssperre oder Kündigung dringend notwendig seien. Für Bestellungen oder den Abruf dafür notwendiger Informationen sollten kostenaufwendige 0180/0190 verboten werden. Gleichfalls sollte Informationspflicht über den Verwendungszweck einer Faxwerbung bestehen.

Die Netzbetreiber müssten deshalb seitens der Regulierungsbehörde verpflichtet werden, auf die Nutzer der 0180/0190er Nummern Einfluss zu nehmen und diese streng zu kontrollieren. Ferner sollte die vollständige Firmenkennzeichnung - Faxabsender sowie Verwender der 0180/0190er Nummern - in der Werbung in Übereinstimmung mit den Eintragungen im Gewerberegister zur gesetzlichen Verpflichtung werden. Des weiteren ist ein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft für den Verbraucher gegenüber der in der Fax-Werbung genannten 0180/0190er Nummern einzuführen. Weiterhin wird der Bundeswirtschaftsminister aufgefordert, diese Forderungen für den EU-Ministerrat für Telekommunikation am 15. und 16. Oktober auf die Tagesordnung zu setzen.

Ob das ausreichen wird, um die lästige Faxflut schnell einzudämmen, darf allerdings bezweifelt werden. Denn um grenzüberschreitende Werbung zu reglementieren, müssen sich die EU-Länder erst einmal auf eine gemeinsame Vorlage einigen. Und bekanntlich mahlen die Mühlen der EU sehr langsam...