untersagt

Netcologne lässt Telekom-Werbung zu DSL-Produkten verbieten

Werbeaussage kann nicht garantiert werden
Von dpa / Karin Müller

Die Telekom darf ihre derzeitige Werbekampagne für den schnellen Internetzugang T-DSL nicht mehr verwenden. Der Stadtnetzbetreiber Netcologne ließ beim Landgericht Köln mit einer Einstweiligen Verfügung die Werbung stoppen. Das Gericht untersagte dem Bonner Konzern am Freitag bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500 000 Mark (255 000 Euro) unter anderem den Slogan: T-DSL, mit Topspeed surfen kann jeder - auch Sie!

Wie der BranchenverbandVATM berichtete, behaupte die Telekom darin, dass die Ladezeit mit DSL lediglich ein Sekunde daure. Dies könne das Unternehmen aber nicht garantieren. Dies sei ein Beweis, wie sehr die Telekom versuche, Marktanteile im DSL-Bereich zu gewinnen.