Urteil

T-Mobil: Gerichtsentscheidung "nicht bundesweit bindend"

T-Mobil habe sich noch nicht entschieden, wie es auf das Urteil reagieren solle
Von dpa /

Das richterliche Verbot zum Bau eines Sendemastes in einem Neusser Wohngebiet beunruhigt den Mobilfunkanbieter T-Mobil (D1) nicht: "Die Situation in Kaarst ist ein besonders schwieriger Einzelfall", sagte Philipp Schindera, Pressesprecher der Telekom- Tochter, heute auf Anfrage. Es handele sich keinesfalls um eine bundesweit bindende Entscheidung. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte am Freitag die bisherige Praxis der Mobilfunkbetreiber für rechtswidrig erklärt, in reinen Wohngebieten weniger als zehn Meter hohe Sendemasten ohne Baugenehmigungen zu errichten.

T-Mobil arbeite stets eng mit den Kommunen zusammen, wenn eine Sendeanlage errichtet werde, betonte Schindera. Das sei auch in Kaarst der Fall gewesen. Allerdings hätten die Anwohner sich gegen den Mast gewehrt. Einschneidende Veränderungen der gängigen Vorgehensweise beim Bau von Mobilfunksendern seien für die Zukunft nicht zu erwarten. Schließlich sei kein Urteil darüber gefällt worden, ob die Masten in Wohngebieten stehen dürften. Das Unternehmen T-Mobil habe sich jedoch noch nicht entschieden, wie es auf das Urteil reagieren solle.