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Telekom erwirkt gerichtlichen Aufschub im Streit um Ortsnetz

Kurz vor Ablauf der Frist noch ein Gutachten nachgereicht
Von dpa /

Im Streit zwischen den Wettbewerbern und der Telekom um eine weitere Öffnung der Ortsnetze hat der Ex-Monopolist gerichtlich einen Aufschub durchgesetzt. Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster habe seine Entscheidung über eine Klage der Telekom gegen das so genannte Line-Sharing vertagt, sagte ein OVG-Sprecher am Donnerstag in Münster. Der Bonner Konzern hatte kurz vor Ablauf der Frist ein weiteres Gutachten vorgelegt. Über den Antrag soll jetzt im August endgültig entscheiden.

Hintergrund ist eine Anordnung der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), mit der die Telekom verpflichtet wurde, bis September ihre Leitungen für den Datenverkehr zu öffnen. Die Leitung kann in diesem Fall gleichzeitig (Line Sharing) durch die Telekom für Sprachverkehr genutzt werden. Dagegen hatte das Unternehmen im Eilverfahren geklagt und diesen Schritt mit noch notwendigen technischen Standardisierungen begründet.

Ein Sprecher der Regulierungsbehörde kritisierte das Vorgehen der Telekom, kurz vor Ablauf der Frist noch ein Gutachten nachzureichen. Es sei ganz offensichtlich, dass hier auf Zeit gespielt werde. "Das ist äußerst schlecht für den deutschen Markt im Line-Sharing", betonte er. Über die Mitbenutzung der Telekom-Leitungen hoffen die Wettbewerber, im wachsenden DSL-Geschäft Marktanteile zu gewinnen. Bislang wird dieser Bereich von der Telekom dominiert.