Markttransparenz

11840: Streit um Preisvergleich soll gerichtlich geklärt werden

Sind Preisvergleiche für Auskunftsdienst zulässig oder nicht?
Von Marie-Anne Winter

Das Landgericht Hamburg wird Ende der Woche entscheiden, ob die 11840 AG, Mainz ihren Preis in Relation zum Auskunfts-Preis der Deutschen Telekom auf Minutenbasis nennen darf. Der ehemalige Monopolist hatte es den Mainzern in einer einstweiligen Verfügung untersagt, Preisvergleiche dieser Art anzustellen und zu kommunizieren. Jetzt soll gerichtlich geklärt werden, ob diese, nach Angaben von 11840, wichtige Markttransparenz gegen das Wettbewerbsrecht verstößt oder nicht. Die Tarife bei der 11840 bleiben jedenfalls unverändert : Jede Telefonauskunft kostet weiterhin 1,58 Mark für die erste angefangene Minute, danach wird im 15-Sekundentakt abgerechnet. Bei der Telekom ist der Minutenpreis mit 1,91 Mark zwar deutlich höher, dafür rechnet der "rosa Riese" im günstigeren 30/3,8-Takt ab. "Wir haben unseren Tarif seit dem um keinen Pfennig verändert", versichert 11840-Vorstand Olaf Striboll. Auch für die Zukunft sei keine Preiserhöhung geplant. "Die Deutsche Telekom hat auf unser Eindringen in den Auskunftsmarkt empfindlich reagiert." so Olaf Striboll. "Dabei ist unser Ziel lediglich, diesen Markt so preisgünstig wie nur möglich zu halten, denn das ist das einzige, was den Verbraucher interessiert."