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Update: TelDaFax nimmt Behauptung zurück

Die TelDaFax AG hat wahrscheinlich keinen Sieg errungen; Deutsche Telekom legt Widerspruch gegen richterlichen Beschluss ein
Von Edward Müller

Die vom Landgericht Köln gestern erlassene Einstweilige Verfügung über die Rückzahlung von Geldern der TelDaFax AG durch die Deutsche Telekom AG, wird TelDaFax vielleicht nicht zu dem selbstsicher verkündeten Sieg gereichen. Angeblich soll die Telekom zurückgehaltene Gelder der TelDaFax ohne Verzögerung mit den wöchentlich zu erbringenden Sicherheitsleistungen verrechnen und verbleibende Guthaben an TelDaFax auszahlen. Der Pressesprecher der Deutschen Telekom AG äußerte gegenüber teltarif, dass das Gericht hingegen die Einzahlung auf ein treuhänderisches Konto bestimmt habe. Dieses Konto soll der TelDaFax AG nicht zugänglich sein und gegebenenfalls für künftige Sicherheitsleistungen herangezogen werden. Die Telekom hat gegen den Beschluss dennoch Widerspruch eingelegt.

TelDaFax hat der Telekom des weiteren vorgeworfen, die Rechnungsstellung für Tk-Leistungen bewusst verzögert zu haben, um TelDaFax "finanziell ... auszuhungern", so Bernd Reuss, der Insolvenzverwalter des wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens. Die Telekom teilte uns mit, dass sie mit TelDaFax die gleichen Konditionen vereinbart habe, die auch anderen Vertragspartnern gewährt würden. Rechnungen werden demnach einmal pro Monat gestellt und nicht wöchentlich, wie es TelDaFax angedeutet habe. Nach Auskunft des Pressevertreters der Telekom hat die TelDaFax AG gestern eine Erklärung unterzeichent, diese Behauptung künftig zu unterlassen.

Tatsächlich hat TelDaFax im April eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die die Telekom zur Netzaufschaltung zwang. Die Richter legten dabei aber fest, dass die TelDaFax AG Sicherheitsleitungen entrichten muss, und zwar wöchentlich. TelDaFax bestand darauf, dass die Telekom außerdem treuhänderisch eingezogene Gelder (Inkasso) an TelDaFax zurückgeben müsse und nicht mit Forderungen gegen TelDaFax aufrechnen dürfe. Jetzt scheint TelDaFax sich finanziell etwas übernommen zu haben mit den wöchentlichen Zahlungen. TelDaFax verlangt deswegen die Verrechnung der noch bei der Telekom verbliebenen Guthaben mit den zu erbringenden Sicherheitsleistungen. Das Landgericht Köln hat mit der neuen Verfügung aber keineswegs den Wünschen der TelDaFax entsprochen. Von einem Sieg kann also nicht die Rede sein. TelDaFax hat scheinbar auch falsche Behauptungen über die Telekom aufgestellt und diese stillschweigend wieder zurückgenommen. Die Telekom hat bereits Widerspruch gegen den richterlichen Beschluss eingelegt und will auch gegen die ungenauen Äußerungen der TelDaFax AG vorgehen.