1. Reihe

Bernhard Vogel: Ausweitung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF denkbar

Anstalten müssen auch neue Wege gehen dürfen
Von dpa / Frank Rebenstock

Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) kann sich vorstellen, dass das Online-Engagement der öffentlich-rechtlichen Anstalten ausgeweitet werden könnte. Bisher sind die Internet-Aktivitäten von ARD und ZDF rechtlich auf programmbegleitende, werbefreie Beiträge begrenzt. "Ich bin mir nicht sicher, ob es bei der Regelung bleiben kann", sagte der CDU-Politiker am Donnerstag in einer medienpolitischen Grundsatzrede in Leipzig. "Wir dürfen den Öffentlich-Rechtlichen nicht die neuen Möglichkeiten und damit die Zukunft nehmen." Wenn sie langfristig junge Menschen erreichen wollten, müssten die Anstalten die neuen Wege mitgehen. Die privaten Rundfunkanbieter lehnen erweiterte Spielräume für ihre öffentlich-rechtliche Konkurrenz in den neuen Medien vehement ab.

Vogel sprach auf dem "Medientreffpunkt Mitteldeutschland", einem zum zwölften Mal veranstalteten Medienfachkongress, der am Donnerstag zu Ende ging. Auch Sachsen-Anhalts Regierungschef Reinhard Höppner (SPD) hatte sich zum Beginn des Kongresses dafür ausgesprochen, ARD und ZDF die Möglichkeit zu geben, in den neuen Medien und ihren interaktiven Diensten mit den Privaten mithalten zu können. Für Sachsens Regierungschef Kurt Biedenkopf (CDU) ist dagegen mit Blick auf die nach seiner Ansicht jetzt schon hohen Rundfunkgebühren eine Ausweitung der Online-Aktivitäten nicht denkbar.

Biedenkopf wies außerdem darauf hin, dass sich die Anstalten mit neuen Diensten im Internet auf das Feld europäischen Wirtschaftsrechts mit "knallharten" Wettbewerbsregeln begehen würden. Dort könnten sie ähnliche Probleme mit Brüssel bekommen wie derzeit die öffentlich-rechtlichen Geldinstitute.

Nach Ansicht Vogels muss in jedem Fall die Überlebensfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert werden, damit er als Korrektiv zur Unüberschaubarkeit des in Zukunft zu erwartenden grenzüberschreitenden medialen Angebots wirken köne. Deshalb werde es auch weiterhin eine Art Rundfunkgebühr geben, in welcher Form, sei noch ungewiss.

Der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Udo Reiter, vertat die Ansicht, dass die bisherige Medienordnung keinen Bestand haben werde. In der Privatwirtschaft balle sich eine ungeheure Medienmacht zusammen. International tätige Konzerne verfügten über eine Finanzkraft, mit der verglichen die öffentlichen Rundfunkgebühren eine eher bescheidene Finanzmasse darstellten. Es sei das große Problem, was passiere, wenn sich die Wertschöpfungskette dieser Konzerne vertikal durchsetze, sagte Reiter. Schließlich sei es einem demokratischen System nicht zuträglich, wenn sich zu viel Medienmacht zusammenballe.