wann sind Signaturen nötig?

Bedenken bei der Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen

Länderkammer verweist Gesetzentwurf in Vermittlungsausschuss
Von AFP / Marie-Anne Winter

Wegen Bedenken zur Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen hat der Bundesrat am Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gremium muss sich nun mit der Frage beschäftigen, wann über das Internet verschickte Dokumente eine elektronische Unterschrift brauchen und wann nicht. Dies ändert aber nichts an der grundsätzlichen Zustimmung des Bundesrates zur Einführung der elektronischen Signatur und der Schaffung von notwendigen Zertifizierungstellen für die digitalen Unterschriften, die er bereits im März gegeben hatte. Nun soll für das Umsetzungsgesetz aber noch geklärt werden, bei welchen Rechtsakten Signaturen notwendig sind und wann nicht.

Der Gesetzentwurf zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die neue Rechtslage sieht vor, dass künftig Dokumente in schriftlicher Form nicht mehr nur auf Papier, sondern auch übers Internet versandt gültig sind. Dabei wird diese Schriftform für den elektronischen Verkehr in zwei Typen unterteilt: die "elektronische Form", die eine digitale Signatur benötigt, und die "Textform" die auch ohne Signatur gültig ist. Im normalen Schriftverkehr gibt es diese Art der unterschriftslosen Mitteilung bereits bei Mahnbescheiden von Behörden. Die Mehrheit des Bundesrates befürchtet, dass die Einführung signaturloser elektronischer Dokumente später Auslegungsschwierigkeiten vor Gericht bringen könnte.

Unter anderem für Banken und öffentliche Verwaltung bringen elektronische Signaturen viele Vorteile, weil die Kunden ihre Geschäfte im Internet abwickeln können. Dadurch kann in den Filialen und auch in Rathäusern Personal gespart werden. Im Herbst wollen deshalb die führenden Privatbanken in Deutschland millionenfach ec-Karten mit elektronischen Signaturen an die Kunden ausgeben und dem bislang weitgehend ungenutzten Verschlüsselungsverfahren damit zum Durchbruch verhelfen. Experten sind überzeugt, dass Absender von Botschaften mit mathematisch erzeugten Signaturen künftig sicherer als über die eigene Handschrift identifiziert werden können. Im öffentlichen Bereich rückt das "virtuelle Rathaus" ein Stück näher.