DiSign

Digitale Signatur wird Unterschrift gleichgestellt

Die technischen Voraussetzungen sind geschaffen, Terminal-Hardware ist verfügbar
Von Edward Müller

Dokumente oder Behördenunterlagen können ab sofort über das Internet rechtgültig versendet werden. Die digitale Signatur ersetzt im elektronischen Schriftverkehr die handschriftliche Unterschrift und wird dieser somit gleichgestellt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am 15. Februar verabschiedet.

Um die digitale Signatur zu nutzen, wird die handsignierte Unterschrift in einer offiziellen Zertifizierungsstelle hinterlegt. Der Betreffende erhält im Anschluss eine Chipkarte, auf welcher die digitale Signatur und notwendige Applikationen mit Signierfunktion hinterlegt sind. Die Karte wird über eine PIN gesichert. Diese PIN gelangt bei der Eingabe über ein Terminal direkt zur Karte und nicht auf den angeschlossenen Rechner. Die Gefahr eines Karten-Missbrauchs soll so minimiert werden.

Der Tastatur-Hersteller Cherry, bietet mit dem Modell G83-6700 schon jetzt ein Gerät an, welches Chipkarten lesen kann. Die Tastatur ist für die neue Signierfunktion zugelassen und kann zusammen mit der Signatur-Chipkarte als Terminal für Transaktionen über das Internet genutzt werden. Die Tastatur ist mit einer Sicherheits-Firmware ausgestattet und hardwareseitig versiegelt. Der Preis beträgt laut Cherry 121 Mark.

Die digitale Signatur könnte den Umgang mit Behörden und Unternehmen für den Bürger und Kunden vereinfachen. Unterschriebene Fernmeldeschreiben (FAXe) sind zum Beispiel nicht zwingend rechtsgültig. Der "Schriftverkehr" über das Internet mit der digitalen Signatur bietet eventuell mehr Komfort als bisher möglich ist.