Futterneid

UMTS-Erlöse: Länder wollen (notfalls) gegen den Bund klagen

Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wollen notfalls klagen, falls der Bund sie nicht am Erlös der UMTS-Lizenzen beteiligt
Von Edward Müller

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wollen eine Beteiligung an den UMTS-Erlösen des Bundes notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen. Die baden-württembergische Landesregierung werde den Bundesfinanzminister zu einer Stellungnahme bis zum 19. Februar auffordern, sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Sollte die Antwort negativ ausfallen, erwäge das Land eine Verfassungsklage. Auch Stratthaus' Amtskollege in München, Kurt Faltlhauser (CSU), drohte dem Bund am Dienstag mit dem Gang nach Karlsruhe. Ein ähnlicher Beschluss ist nach den Worten von Stratthaus im hessischen Landeskabinett geplant.

Ein juristisches Gutachten im Auftrag der drei unionsgeführten Länder war zu dem Schluss gekommen, Bund und Länder müssten sich die Erlöse teilen. Die knapp 100 Milliarden Mark aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen im vergangenen Jahr flossen bislang in die Kasse des Bundes. Stratthaus schätzt, dass dem Land zwischen 5,6 und 6,3 Milliarden Mark entgingen, wenn der Bund die UMTS-Erlöse behalten würde.