Zahlenchaos

Capital: Telefonrechnungen im Test

Rechnungen der Deutschen Telekom verlieren den Vergleich
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Mit unübersichtlichen und häufig fehlerhaften Rechnungen verärgern die Telefongesellschaften ihre Kunden. Das berichtet das in Köln erscheinende Wirtschaftsmagazin Capital in seiner aktuellen Ausgabe. So haben die Verbraucher häufig mit fehlerhaften Call-by-Call-Rechnungen, verspäteten Abrechnungen für SMS und Auslandsgespräche sowie nicht eingehaltenen Versprechen bei Billigangeboten zu kämpfen. Allerdings erschweren nicht nur falsche Daten den Überblick über die eigenen Telefonkosten, sondern häufig verhindern auch unverständliche Angaben, wie nicht erklärte Abkürzungen und ein Durcheinander von Brutto- und Nettobeträgen, eine optimale Anbieter- und Tarifwahl durch den Verbraucher. teltarif wird hier in den kommenden Wochen eine Vielzahl an Tipps zur "Entschlüsselung" des Chaos bereitstellen und Ihnen dabei helfen, die Hauptkostentreiber in Ihrer Telefonrechnung zu identifizieren. Darauf aufbauend finden Sie dann z. B. in unserer Datenbank alle notwendigen Tipps, wie Sie Ihre Telefonkosten noch weiter drücken können.

Capital analysierte die Abrechnungen der wichtigsten Anbieter: Dabei schnitt die Rechnung der Telekom am schlechtesten ab: Unübersichtlich und unverständlich, so lautet das Urteil. Am besten wird hingegen die Kostenaufstellung des Mobilfunkbetreibers E-Plus bewertet, dessen Rechnung im Vergleich zu denen der Mitbewerber Telekom, Viag Interkom, T-Mobil, Otelo, Hutchison, Arcor und D2 wesentlich klarer strukturiert ist. Wenig Mühe geben sich die Telefonanbieter zudem beim Kundenservice rund um die Rechnung. Wiederum ist E-Plus Vorbild: Die Tochterfirma des niederländischen Konzerns KPN bietet bislang als einziger Anbieter einem Teil seiner Kunden aktiv Vorschläge für den Tarifwechsel an.

Vor einem Monat war bekannt geworden, dass fast jede Fünfte Telefonrechnung kleinerer Anbieter falsch ist. Daher raten wir jedem Kunden, seine Rechnung(en) genau zu prüfen. Sollten Sie dabei Fehler zu Ihren Lasten erkennen, so müssen Sie sich zur Regulierung direkt an den jeweiligen Anschlussanbieter melden. Übrigens: Fehlerhafte Rechnungen bzw. zweifelhafte Teilbeträge müssen nicht bezahlt werden. Die Beweislast für die Korrektheit der Forderung bei der Telefongesellschaft selbst (Urteil 2 C 820/98, Amtsgericht Ebersberg).