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T-Online-Flatrate: Wird die Vertragslaufzeit verkürzt?

NGI prüft rechtliche Schritte, um gegen T-Online vorzugehen
Von Christopher Paun

Nachdem die Regulierungsbehörde gestern für eine Großhandels-Flatrate entschieden hat, meldet sich jetzt der einstmals zweitgrößte Flatrate-Provider NGI zu Wort. "Es wurde eine positive Entscheidung in dem Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung getroffen. Eine sofortige exakte Festsetzung der Entgelthöhe war unter Berücksichtigung der derzeitigen Gesetzeslage aus formalen Gründen wohl schwierig", sagte NGI-Vorstandsvorsitzender Stefan Hackl.

Im nächsten Schritt wolle man vor allem gegen die Jahresvertragsbindung des T-Online Flatratetarifes vorgehen, "da es nicht im Sinne des Wettbewerbs sein kann, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen, wie T-Online, mit rechtswidrigen Mitteln einen großen Teil der Flatrate-Nachfrager auch noch über den 01. Februar 2001 hinaus lange Zeit an sich bindet und diese trotz der dann umgesetzten Deregulierung weiter vollständig vom Markt ausschließt", so Hackl weiter. "Ob diese unangemessene Vertragsbindung unwirksam ist, wird derzeit rechtlich geprüft. Darüber hinaus werden wir zusammen mit einigen anderen, am Verfahren beteiligten, Unternehmen alle Anstrengungen unternehmen, dass der von der Deutschen Telekom am 01. Februar 2001 geforderte Preis sowie die Umsetzung der Großhandels-Flatrate nicht an den Markterfordernissen vorbeigeht und die Entscheidung der RegTP auf diese Art und Weise ausgehebelt wird."