Wunschwahl

Regulierungsbehörde: Call by Call auch für Handys

Scheurle will Wahlfreiheit festschreiben, wenn die neuen Lizenzen vergeben werden.
Von Andreas Schlebach

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation plant mehr Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. Dazu soll vom Jahr 2005 an auch Handy-Besitzern die Anwahl über verschiedene Telefongesellschaften ermöglicht werden. Allerdings gilt dieses anscheinend nur für den neuen Mobilfunkstandard UMTS.

Dazu sollen nach den Vorstellungen von Chef-Regulierer Klaus-Dieter Scheurle die im kommenden Jahr zu vergebenden Lizenzen für den neuen Mobilfunk-Standard UMTS auch eine Call-by-Call-Regelung enthalten. Ab 2005 werden die Netze für Call by Call geöffnet, ab dann können auch Preisbrecher die geplanten sechs neuen Netze für wenige Pfennige pro Minute nutzen. Discounter hätten - ähnlich wie derzeit beim Festnetz - die Möglichkeit, Call-by-Call-Dienste für Handybesitzer anzubieten um den etablierten Netzbetreibern Marktanteile abzujagen.

Mit dem von Scheurle genannten Zeitrahmen würde den Netzbetreibern lästige Konkurrenz für ca. drei Jahre vom Leib gehalten werden. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hatte Call by Call fürs Handy - wie berichtet - schon für den Zeitpunkt der erwarteten Einführung des UMTS-Standards im Jahre 2002 in Aussicht gestellt.