Zukunftsmusik

Mobiltelefonie: Call by Call für UMTS-Handys

Wettbewerb in reiner Form: Jeder mit jedem gegen jeden.
Von Andreas Schlebach

Mobiltelefonierer sollen künftig auch Call by Call per Handy nutzen können. Dies wird mit der für 2002 erwarteten Umstellung auf den neuen UMTS-Standard möglich. Eine entsprechende Erwartung äußerte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller jetzt auf einem Telekommunikations-Symposium in Berlin.

"Auf die Regelung, Verbindungsnetzbetreiber grundsätzlich in allen Netzen zuzulassen, wollen wir auch künftig nicht verzichten", sagte Müller. Die Lizenzen für technisch neue Mobilfunknetze sollen demnach im ersten Halbjahr 2000 vergeben und der Betrieb dieser sogenannten dritten Generation zwei Jahre später aufgenomen werden.

Einige Mobilfunkbetreiber wie Mannesmann befürchten, keine sichere Kalkulationsgrundlage für Investitionen zu haben, wenn Kunden jederzeit die Möglichkeit hätten, den Netzbetreiber frei zu wählen. Müller entgegnete, es komme für ihn nicht in Frage, das Telekommunikationsgesetz in Bezug auf seine Anwendung für den Mobilfunk zu ändern. Allerdings werde die Regulierungsbehörde noch vor der Versteigerung der UMTS-Frequenzen "faire und insbesondere nicht investitionshemmende Bedingungen" für die Unternehmen schaffen.

"Universal Mobile Telecommunication System", der künftige UMTS-Standard der dritten Mobilfunkgeneration, stelle einen enormen Fortschritt in der breitbandigen Datenkommunikation dar, sagte Müller. Mit der neuen Technik wird insbesondere das Internet mobil und schnell nutzbar.

Während bei UMTS das mobile Call by Call kommen wird, ist beim zur Zeit wichtigsten Mobilfunkstandard GSM in den nächsten Jahren nicht damit zu rechnen. Dafür beginnt am kommenden Donnerstag (28.Oktober) bei der Regulierungsbehörde die öffentliche Versteigerung von weiteren Frequenzen für den GSM-1800-Bereich. Alle vier derzeitigen Mobilfunkbetreiber, also die Telekom-Tochter T-Mobil, Mannesmann, Viag Interkom und E-Plus, dürften sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, ihre Kapazitäten aufzustocken. Die Bietrechte seien nicht beschränkt, heißt es in der Mitteilung der RegTP, d.h. jedem Bieter stehe es frei, auch das gesamte zur Verfügung stehende Frequenzspektrum zu ersteigern.

Wohl dem, der das Scheckbuch locker sitzen hat...