Anspruch

Deutsche Telekom: Pflicht zum Inkasso

Schelte durch die Regulierungsbehörde: Scheurle droht Missbrauchsverfahren an.
Von Andreas Schlebach

Die Deutsche Telekom muss auch weiterhin Telefongebühren für die Konkurrenz einziehen. Das Unternehmen sei verpflichtet, Geld an die neuen Anbieter weiterzuleiten, sagte der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle, gegenüber der "Süddeutschen Zeitung".

Darauf habe der Kunde einen Anspruch. Scheurle verwies auf eine Bestimmung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), wonach die Zahlung an den Rechnungsersteller befreiende Wirkung auch gegenüber den anderen auf der Rechnung aufgeführten Anbieter hat. Die DTAG hatte in der vergangenen Woche angekündigt, ab 1. April kommenden Jahres die Gebühren für Call-by-Call-Gespräche nicht mehr einziehen und auch keine Einzelverbindungsnachweise (EVN) mehr erstellen zu wollen. Gerade in diesem Fall aber seien die Wettbewerber auf die Übermittlung von Kundenstammdaten durch die DTAG angewiesen, stellte Scheurle fest.

Die Telekom habe bisher offen gelassen, zu welchen Konditionen sie die nötigen Daten weitergeben wolle. Deshalb sei noch keine Grundlage für eine Entscheidung der RegTP vorhanden. Scheurle machte deutlich, dass vor diesem Hintergrund mit der Eröffnung eines Missbrauchsverfahrens zu rechnen sei.

Für den Verbraucher ist diese Situation mit Sicherheit positiv. Nicht nur das klassische "Call by Call" bleibt damit erhalten, sondern auch innovative Dienste wie "Internet by Call", die erst durch das Telekom-Inkasso in der zur Zeit üblichen Form möglich geworden sind.