Vertagt

Bundesrat: Vorerst kein monatliches Telefonkostenlimit

Aus "technischen Gründen" wurde §18 der Telekommunikationskundenschutzverordnung ausgesetzt: Vorerst ist es also nicht möglich, bei der Telefonfirma einen monatlichen Maximalumsatz festzulegen.
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Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung sieht in §18 die Möglichkeit vor, dass ein Kunde seine monatlichen Telefonkosten beschränkt: Wird das Limit erreicht, muss die Telefonfirma den Anschluss für abgehende Telefonate sperren. Diese Regelung war 1998 ausgesetzt. Sie ist jetzt von der Politik abermals für zwei Jahre vertagt worden, so dass dieser wichtige Service erst ab dem Jahr 2001 zur Verfügung stehen wird.

In der Begründung heißt es: "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dieser Service technisch jedoch noch nicht umsetzbar, weil es noch keine Standards zur netzübergreifenden Tarifinformation gibt." Die berechtigte Gegenfrage lautet allerdings: Gibt es die netzübergreifende Tarifinformation gerade deswegen nicht, weil bisher kein gesetzlicher Zwang dazu bestand?