Urteil

Urteil: Zu langsame DSL-Geschwindigkeit rechtfertigt Kündigung

Kunde erhielt statt 16 MBit/s nur 3 MBit/s
Von Marc Kessler

Bei zu geringer DSL-Geschwindigkeit kann die fristlose Kündigung des Vertrages rechtmäßig sein. Das hat das Amtsgericht Fürth entschieden (Az.: 340 C 3088/08), wie die Rechtsanwalts-Kanzlei Dr. Bahr berichtet.

Im konkreten Falle hatte ein Kunde einen 24-Monats-Vertrag über eine Doppel-Flatrate für Telefonie und Internet mit einer Geschwindigkeit von 16 MBit/s ("Doppel-Flat 6 000 inklusive Speedoption 16 000") zum monatlichen Grundpreis von 39,99 Euro bestellt. Drei Tage nach der Bestellung teilte ihm das Unternehmen mit, dass er zunächst einen Anschluss der Deutschen Telekom benötige, den der Kunde dann auch für rund 100 Euro einrichten ließ.

Statt DSL 16 000 gabs nur DSL 3 000

Ab diesem Zeitpunkt konnte der Kläger zwar kostenfrei über den Anbieter telefonieren, der DSL-Anschluss wurde aber erst nach eineinhalb Monaten freigeschaltet, und das auch nur mit einer maximalen Downstream-Rate von 3 MBit/s. Auf Nachfrage erfuhr der Kunde vom Anbieter, dass eine Erhöhung der Bandbreite auch nicht geplant sei. Daraufhin kündigte der Kläger den Vertrag fristlos und wollte auch die bereits gezahlten 100 Euro für die Bereitstellung des Telefon-Anschlusses von dem Provider zurück.

Amtsgericht: Wer für höhere Bandbreite zahlt, hat auch Anrecht drauf

Das Amtsgericht Fürth entschied nun, dass die Kündigung zulässig gewesen sei. Die zu geringe Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kunde den Vertrag nicht zwei Jahre lang akzeptieren müsse. Auch die Argumentation des DSL-Anbieters, man schulde dem Kunden laut AGB nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite, beeindruckte das Gericht nicht. Eine solche Klausel sei unwirksam, da sie den Kunden, der für die höhere Bandbreite auch zahle, unangemessen benachteilige.

Allerdings: Das Geld für den Telekom-Anschluss gab es nicht zurück. Da der Kunde in der Zwischenzeit kostenlos telefonieren habe können, gleiche die Ersparnis die Einrichtungskosten aus, so das Gericht.

Worin die (technischen) Gründe für zu langsame DSL-Leitungen liegen und was Sie selbst tun können, um schneller surfen zu können, lesen Sie auf unserer Infoseite Langsames DSL: So wird Ihre Leitung schneller.