Marktanalyse

BNetzA: Keine regionale Telekom-Regulierung (aktualisiert)

Bundesnetzagentur legt Regulierungsverfügung für Bitstreamzugang vor
Von Thorsten Neuhetzki

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung vorgelegt, die sich auf den Bereich Bitstream bezieht. Demnach wird die Deutsche Telekom weiter als marktbeherrschend eingestuft und muss den Wettbewerbern auf Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang gewähren. Bitstream ist neben der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) mittlerweile zu einem bedeutenden Vorleistungsprodukt geworden. Es ermöglicht den Wettbewerbern, einen Endkundenanschluss über das Netz der Deutschen Telekom zu realisieren und diesen im eigenen Namen zu vermarkten. Anders als bei der TAL muss der Wettbewerber dafür jedoch nur zentrale Übergabepunkte mit eigener Technik erschlossen haben, bei der TAL muss die jeweilige Vermittlungsstelle mit eigener Technik auf einer so genannten Kollokationsfläche versehen sein.

"Mit den geplanten Entscheidungen wird auch im Hinblick auf den zukünftigen Netzumbau sichergestellt, dass Verbraucher über eine möglichst große Auswahl an qualitativ hochwertigen Breitbanddiensten verfügen", so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die von der Bundesnetzagentur abgegrenzten Märkte umfassen sämtliche DSL-Infrastrukturen, also auch die VDSL-Infrastruktur. Grund hierfür sei, dass Zugangsprodukte auf Basis herkömmlicher DSL-Infrastrukturen und jene auf Basis der VDSL-Infrastruktur miteinander grundsätzlich austauschbar seien. Bitstromprodukte auf Basis reiner Glasfaserinfrastrukturen (FTTx) wurden allerdings nicht in den Markt einbezogen.

Keine regionale Regulierung der Deutschen Telekom

Im August vergangenen Jahres sorgte Kurth in einem Zeitungsinterview für Diskussionsstoff, als er laut überlegte, die Deutsche Telekom im Bitstream-Markt regional aus der Regulierung zu entlassen, da es in Großstädten entsprechend viel Wettbewerb gebe. Diese Überlegung ist mit der nun zur Diskussion gestellten Marktanalyse vom Tisch. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte komme die Netzagentur zu dem Ergebnis, dass die hier relevanten Märkte zunächst noch national abzugrenzen seien. Kurth erläutert hierzu in einer Presseerklärung: "Wir haben diese Thematik nach allen Seiten hin analysiert. Auf der Basis unserer Bewertung kommen wir zu der Auffassung, dass die Voraussetzungen für regionale Märkte zumindest derzeit noch nicht gegeben sind."

Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht vor, dass die Telekom den Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren muss. Im Bereich der Entgeltregulierung wird jedoch ein Einstieg in eine Lockerung der Kontrolle vorgeschlagen. Danach soll es ausreichen, dass die Telekom die Bitstromentgelte der Bundesnetzagentur vor Inkrafttreten anzeigt und dann ggf. eine nachträgliche Entgeltüberprüfung stattfindet. Die Vorabgenehmigungspflicht könnte danach künftig entfallen.

Innerhalb eines Monats haben nun alle Interessierten die Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur wird danach entscheiden, ob und inwieweit die Entscheidungen im Lichte der eingegangenen Stellungnahmen anzupassen sind. Anschließend werden die Entwürfe entsprechend der üblichen Praxis der EU-Kommission vorgelegt.

Update: VATM kritisiert Wegfall der Vorab-Regulierung

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Regulierung der Bitstream-Entgelte von ex-ante (vorab) auf ex-post (nachträglich) umzustellen, scharf kritisiert. "Das ist ein gefährliches Spiel. Woher nimmt BNetzA-Präsident Kurth den Optimismus, dass das funktionieren kann? Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Deutsche Telekom bis heute keine konsistenten Marktpreise anbieten will. Vier Jahre lang hat es keine Einigung mit dem Markt gegeben", sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. "Ob eine bloße Anmeldung von Preisen, wie von der BNetzA vorgesehen, konsistente Entgelte sicherstellen kann, ist daher mehr als fraglich."

Nach VATM-Ansicht sei ein solches Verfahren nur dann akzeptabel, wenn innerhalb kürzester Zeit geprüft werde, ob die Preise vom Konsistenzgebot abweichen. Es sei nicht deutlich, ob nur bei offenkundigem Preismissbrauch eingegriffen werden solle. "Wenn die Spielregeln nicht klar sind, kann dies zu erheblichen Verzögerungen und Gefahren beim Ausbau der neuen Netze führen", warnt der VATM-Geschäftsführer.