Newsletter 13/03

27.03.2003
Die Neuigkeiten im Telefonbereich bis zum 27.03.2003 - von teltarif.de für Sie zusammengefasst.
  1. CeBIT-Nachlese: Neue Serie bei teltarif.de
  2. Faircom: Quam-Rückzahlungsforderung entfacht heftige Diskussion
  3. Aktionen bei Hutchison und debitel
  4. T-Mobile: Mehr XtraClever und mehr Speicher im MDA
  5. o2: Datendienste im Ausland billiger, zweite Netzvorwahl kommt ins Spiel
  6. Tarifänderungen im Festnetz
  7. Weiter Verwirrung um Testtarife von 01051 Telecom
  8. aacKOM: Neuer Internet-by-Call-Anbieter mit Sekundentakt
  9. Neues Urteil: Dialer-Kosten müssen nicht gezahlt werden
  10. Victorvox stellt Vermarktung des Internet- und Festnetz-Geschäftes ein
  11. Handyverträge bei Ryan Air
  12. In eigener Sache: Verstärkung gesucht - Volontariat Onlineredaktion
  1. CeBIT-Nachlese: Neue Serie bei teltarif.de

    Die größte IT-Messe der Welt ist vorbei, jetzt gilt es zu sichten, was nach der CeBIT bleibt. Die Technik-Euphorie der Jahrtausendwende wich schon im letzten Jahr neuer Nüchternheit. In diesem Jahr setzte sich dieser Trend fort. "Die Zeit der Shows ist vorbei, es wurden Geschäfte gemacht", fasste Ernst Raue von der Deutschen Messe AG die Lage am abschließenden Messetag zusammen.

    Wir haben für Sie noch einmal nachgelesen, was es an wichtigen Neuigkeiten gab. Neben den Trendthemen WLAN und MMS, die wir schon in unseren Ankündigungs-News beobachtet haben, gibt es eine Reihe weiterer Innovationen, die wir für Sie noch einmal auf eigenen Seiten zusammen gefasst haben.

    Seit gestern können Sie täglich ein CeBIT-Rückblick-Thema bei uns lesen. Los ging es mit einer Übersicht, welche neuen Mobiltelefone auf der CeBIT der Öffentlichkeit präsentiert wurden. Lesen Sie dazu: http://www.teltarif.de/cebit/handy-1.html . Heute werden wir im Laufe des Tages ein den zweiten Teil unseres Specials veröffentlichen.

  2. Faircom: Quam-Rückzahlungsforderung entfacht heftige Diskussion

    In der vergangenen Woche meldeten wir, dass der Händler Faircom seine Einmalzahlung aus der Quam-Aktion im letzten Sommer zurückfordert. Unser Beitrag über die Rückforderung hat eine heftige Diskussion entfacht. Die Redaktion erhielt zahlreiche Stellungnahmen. Viele betroffene Kunden sind dabei der Ansicht, dass die Beendigung bzw. Kündigung des Händler-Vertrages zwischen Quam und Faircom bzw. des Mobilfunkvertrages zwischen Quam und dem Kunden keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertrag zwischen Faircom und den Kunden hat. Bedingung für die Leistung der Einmalzahlung durch Faircom sei gewesen, dass der Kunde einen Vertrag mit Quam schließt. Weil das erfolgt sei, müsse die Zahlung trotz der Kündigung durch Quam nicht zurückgezahlt werden.

    Auch die Rechtsabteilung von Faircom bestätigt, dass der Vertrag zwischen Faircom und den Kunden noch besteht: Genau auf Grundlage dieses Vertrages habe Faircom einen Anspruch auf die Rückzahlung. Denn Bestandteil des Vertrages sei die Vereinbarung, dass bei der Stornierung des Mobilfunkantrages der Anspruch auf die Erstattung der Grundgebühr bzw. auf die Einmalzahlung erlösche, und schon geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet werden müssten. Die Rückzahlungsklausel stelle eine Beziehung zwischen der Einmalzahlung und dem Vertrag mit Quam her. Weil letzterer entfiele, würde auch der Grund für die Zahlung durch Faircom entfallen.

    Die rechtliche Situation ist nicht ganz trivial. Wer nicht zurückzahlt, riskiert, dass Faircom tatsächlich klagt, und bei einer ungünstigen Entscheidung des Gerichts auch noch Gerichts- und Anwaltskosten fällig werden. Dasselbe Risiko trifft aber auch Faircom. Es bleibt zu hoffen, dass einer dieser Fälle als Musterprozess auch vor den höheren Gerichten geführt werden kann, so dass die Kunden hier Rechtssicherheit erlangen. Weitere Einzelheiten zu diesem Fall können Sie in unseren Meldungen unter den URLs http://www.teltarif.de/s/s10205.html und http://www.teltarif.de/s/s10178.html nachlesen.

  3. Aktionen bei Hutchison und debitel

    Der Stuttgarter Mobilfunk-Service-Provider debitel hat den Start einer neuen Sonderaktion angekündigt. Pünktlich zu Ostern heißt es bei den Schwaben "Finden statt Suchen". In der Zeit zwischen dem 24. März und dem 3. Mai gibt es bei Abschluss eines debitel-Mobilfunkvertrages als Aktionsangebot beispielsweise das EMS-fähige Siemens C55 oder alternativ das MMS-fähige Nokia 5100 in Kombination mit einem von vier zur Verfügung stehenden Startguthaben. Als Neukunde hat man die Wahl zwischen drei Monaten Grundgebührbefreiung, 20 Euro Gesprächsguthaben, 50 Frei-MMS oder 100 Frei-SMS. Prepaid-Kunden können das CallYa oder Xtra-Pac mit dem Siemens A50 erwerben. Die Preise für die Geräte können von Händler zu Händler variieren.

    Auch Hutchison Telecom hat eine neue Aktion für Verträge, die bis zum 31. März abgeschlossen werden, aufgelegt. Kunden, die sich für einen Hutchison-D1-Vertrag in den Tarifen Telly Smile, Telly Active, Just Talk Move oder Just Message entscheiden, bekommen 30 Euro Startguthaben.

    Kunden, die einen Vertrag direkt beim Netzbetreiber T-Mobile unterschreiben, können 25 Euro Startguthaben bekommen. Allerdings handelt es sich hierbei um kurzfristige Aktionen verschiedener Distributoren, die in der Regel nur wenige Tage gelten. Vor dem Vertragsabschluss empfiehlt es sich daher, den Händler zu fragen, ob und an welchen Tagen der Bonus bei ihm zu haben ist.

  4. T-Mobile: Mehr XtraClever und mehr Speicher im MDA

    Seit Herbst 2002 profitieren alle Prepaidkunden von T-Mobile, die in einem der drei neuen Euro-Tarife telefonieren, von XtraClever. Bei diesem Feature bekommen die Xtra-Kunden einen Cent pro Gesprächsminute auf ihrem Prepaidkonto gutgeschrieben, wenn sie angerufen werden. Ursprünglich war diese Aktion bis zum 31. März 2003 befristet. XtraClever läuft aber zunächst bis zum 30. September 2003 weiter.

    Und nicht nur bei Xtraclever, sondern auch beim MDA gibt es noch ein bisschen mehr: Der PDA wird künftig mit mit 64 statt bisher 32 Megabyte RAM ausgestattet. Der T-Mobile MDA ist mit Vertrag direkt beim Netzbetreiber ab 499,95 Euro zu haben. Das o2-Pendant xda kostet bei 24-monatiger Vertragsbindung 499 Euro. Beide Geräte werden ohne SIM-Lock ausgeliefert und können somit auch mit Karten anderer Netzbetreiber genutzt werden.

  5. o2: Datendienste im Ausland billiger, zweite Netzvorwahl kommt ins Spiel

    Der Mobilfunkbetreiber o2 senkt ab sofort in zehn Ländern die GPRS-Auslandsgebühren sowie die Preise für MMS- und WAP-Nutzung im Ausland.

    Die neuen Auslandspreise für MMS und WAP gelten in Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweiz sowie in Russland und den USA. Bisher berechnete o2 in diesen Ländern zusätzlich zum deutschen MMS- und WAP-Preis eine GPRS-Übertragungsgebühr von 3 Cent pro Kilobyte, ab sofort werden hierfür 1 Cent pro Kilobyte verlangt.

    Auch der mobile Internetzugang per GPRS wird ab sofort günstiger. In Finnland, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich, Russland, Schweiz, Spanien und San Marino muss pro übertragenem Kilobyte jetzt 0,9 Cent anstelle von 2,8 Cent gezahlt werden.

    Vorsicht ist bei der Taktung geboten: So werden beispielsweise in Großbritannien mit jeder Einwahl über GPRS auf jeden Fall 200 Kilobyte berechnet, anschließend wird in 10-Kilobyte-Schritten abgerechnet. In Spanien und Österreich gilt ein 100/100-Takt.

    Außerdem hat o2 gestern verkündet, dass ab sofort Rufnummern mit der Vorwahl 0176 vergeben werden, da die freien Rufnummern mit der Vorwahl 0179 langsam knapp werden. Grund hierfür sei vorallem ein Kundenzuwachs von 25 Prozent im letzten Jahr. Des Weiteren sollen die neuen Rufnummern mit der Vorwahl 0176 künftig achtstellig sein. So ganz neu, wie dies der kleinste der vier Netzbetreiber in seiner Pressemitteilung glauben machen wollte, ist die 0176 allerdings nicht, denn schon zum Start hatte o2 (damals VIAG Interkom) zwei Netzvorwahlen zur Verfügung. Die 0176 wurde bisher nur für die Rufnummer der SMS-Zentrale verwendet.

  6. Tarifänderungen im Festnetz

    Ganz im Gegensatz zu unserem letzten Newsletter gab es in der vergangenen Woche nicht viele bedeutende Tarifänderungen zu vermelden. Einige Minutenpreise wurden aber natürlich auch in dieser Woche angepasst.

    Surprise-Telecom und Junior-Telecom, beides Tochtergesellschaften von Telediscount, haben ihre Tarife für nationale Orts- und Ferngespräche nicht im Sinne des Kunden geändert. Surprise-Telecom ist in den letzten Wochen durch eine schrittweise Tariferhöhung des Deutschlandtarifes aufgefallen. Der nationale Festnetztarif wurde konsequent Schritt für Schritt an die Preise der Konkurrenz angepasst und meist um 0,1 Cent pro Minute erhöht. Dies setzte der Anbieter mit seiner neuesten Tarifänderung fort. Inzwischen liegt der Minutenpreis zur Hauptzeit zwischen 9 und 18 Uhr bei 2,4 Cent, in der Nebenzeit werden über die Einwahlnummer 0190 047 zwei Cent pro Minute berechnet.

    Bei Junior-Telecom gilt neuerdings auch ein Tarif zur Haupt- und ein Tarif zur Nebenzeit. Während zwischen 9 und 18 Uhr weiterhin 2,2 Cent pro Minute berechnet werden, gilt in der Nebenzeit ein teurerer Minutenpreis von 2,4 Cent.

    Neuigkeiten auch vom Call-by-Call-Anbieter Callax: Inzwischen ist der Anbieter mit der Netzkennzahl 01077 fast bundesweit verfügbar. Nur in der Region um Essen ist es noch nicht möglich, über den Düsseldorfer Anbieter Gespräche zu führen. Dies soll sich nach Auskunft von Callax jedoch bis Anfang April ändern. Nähere Informationen zu den Tarifen von Callax finden Sie in unserer Meldung unter http://www.teltarif.de/s/s10225.html .

    Der Moonshine-Tarif beim Tarif 01086 by Call von OneTel ist seit Montag eine Stunde länger und beginnt somit bereits um 19 Uhr. Telefonate kosten über die 01086 von Montag bis Freitag von 19 bis 7 Uhr 1,88 Cent pro Minute. Im Gegenzug wird der Tarif in der Hauptzeit von 2,88 auf 3,2 Cent pro Minute angehoben. Die Happy Hour, in der die Gesprächsminute 2,48 Cent kostet, verkürzt sich auf nur noch eine Stunde am Tag (18 bis 19 Uhr). Der Preis am gesamten Wochenende (Holiday) bleibt unverändert bei 1,86 Cent pro Minute.

    Bei Arcor werden ab kommenden Samstag die Gespräche in die Mobilfunknetze deutlich teurer. Wurden bisher einheitlich 18,5 Cent pro Minute berechnet, gilt künftig in jedes der vier deutschen Mobilfunknetze ein anderer Minutenpreis. Zu Vodafone werden Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr 24,54 Cent pro Minute berechnet, in der restlichen Zeit - auch am kompletten Wochenende - fallen 23,54 Cent pro Minute an. Gespräche in das Netz von T-Mobile kosten rund um die Uhr 24,54 Cent, zu E-Plus-Kunden werden rund um die Uhr 27,61 Cent pro Minute fällig und wer in das o2-Netz telefonieren möchte, zahlt gar einen Minutenpreis von 29,14 Cent.

    Zu zahlreichen Zielen im Ausland wurden auch in den letzten sieben Tagen die Minutenpreise gesenkt. So sind beispielsweise ab morgen über die 01081 Gespräche in die Festnetze von Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Israel für 2 Cent pro Minute möglich. Alle aktuellen Minutenpreise können Sie über unsere Tarifdatenbank unter http://www.teltarif.de/tarife/call-by-call/deutschland/festnetz/fern/ einsehen.

  7. Weiter Verwirrung um Testtarife von 01051 Telecom

    Bereits Mitte Januar hatten wir über die so genannten Testtarife von 01051 berichtet. Dabei handelt es sich um Tarife, die nur kurzfristig gelten und jederzeit beendet werden können. Aus diesem Grund ist die Aufnahme der Tarife in unsere Tarif-Datenbank nicht sinnvoll und vom Anbieter auch nicht gewünscht.

    In der vergangenen Woche machte der Anbieter erneut auf eine umfangreiche Liste an Testtarifen aufmerksam. In den zurückliegenden Wochen haben uns immer wieder Hinweise und Nachfragen von aufmerksamen Lesern erreicht, die auf die Diskrepanzen zwischen unserer Tarifabfrage und den Angaben auf den Webseiten von 01051 hinwiesen.

    Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf verweisen, dass auch teltarif.de mit dieser Situation nicht zufrieden ist. Auf Wunsch des Anbieters werden wir aber auch künftig die Testtarife nicht in unsere Datenbank aufnehmen. Wir bitten die Umstände zu entschuldigen.

  8. aacKOM: Neuer Internet-by-Call-Anbieter mit Sekundentakt

    Am Wochenende ist der Anbieter aacKOM mit zwei Internet-by-Call-Tarifen an den Start gegangen. Mit dem Tarif aacKOM Surf kann man rund um die Uhr für 0,8 Cent pro Minute surfen, allerdings wird ein Verbindungsentgelt in Höhe von 5,89 Cent berechnet. Da kann auch der im Grunde attraktive Sekundentakt nicht darüber hinwegtrösten, dass sich dieser Zugang nur für längere Surftouren lohnt. Andererseits ist ein solches Einwahlentgelt bei anmeldefreien Tarifen in dieser Minutenpreisklasse mittlerweile üblich. Wer diesen Tarif nutzen will, muss als Einwahlnummer die 01919 3163 und als Benutzername und Kennwort "aackom" verwenden.

    Beim Tarif aacKOM Net surft man rund um die Uhr für 1,41 Cent pro Minute. Ein Einwahlentgelt fällt hier nicht an. Abgerechnet wird ebenfalls im Sekundentakt. Die Einwahlnummer für dieses Angebot ist die 01919 3164 als Benutzername und Kennwort wird ebenfalls "aackom" verwendet.

    Unter neuem Namen ist auch der Anbieter 11internet wieder mit einem Internet-by-Call-Tarif am Markt. Künftig wird das aus der Vergangenheit bekannte - aber durch eine Abmahnung von 1&1 vorübergehend eingestellte - Angebot unter dem Namen 11surf vermarktet. Nähere Einzelheiten finden Sie in unserer News unter http://www.teltarif.de/s/s10186.html .

  9. Neues Urteil: Dialer-Kosten müssen nicht gezahlt werden

    Im Streit um die anfallenden Gebühren für Dialer-Opfer gibt es ein neues Urteil: Opfer von Dialer-Fallen müssen die aufgelaufenen Gebühren nur dann zahlen, wenn ihnen der Netzbetreiber, der die Dialer-Einwahlen einfordert, eine bewusste Nutzung nachweisen kann. Ist dies dem Netzbetreiber nicht möglich, hat er keinen Anspruch auf Bezahlung. Dies geht aus einem Urteil (Az. 11 O 433/02) des Landgericht Kiel hervor, berichtet die Webseite dialerschutz.de.

    Im behandelten Fall forderte die Deutsche Telekom von einem Kunden ein Betrag von fast 13 000 Euro für Dialer-Einwahlen. In konkreten Zahlen ausgedrückt, hat sich das Opfer innerhalb von 17 Tagen 261 Mal über einen Webdialer der Firma Mainpean eingewählt. Das Gericht glaubte den Worten des Betroffenen, die Einwahlen seien unbewusst erfolgt. Als sich der Mann weigerte zu zahlen und auch ein Mahnbescheid keine Wirkung zeigte, erwirkte die Telekom einen Vollstreckungsbescheid, der von der elften Zivilkammer des Landgerichtes nun wieder aufgehoben wurde: Der zuständige Richter drehte bei seinem Urteil die Beweislast um. Die Voraussetzung für die Entstehung eines Vergütungsanspruchs sei das Zustandekommen eines Vertrages über die Nutzung der Mehrwertdienste. Für das Vorliegen der erforderlichen übereinstimmenden Willenserklärungen trage nach Ansicht des Richters die Klägerin (in diesem Fall die Deutsche Telekom) die Darlegungs- und Beweispflicht. Ein bewusstes Handeln des Beklagten konnte die Telekom allerdings nicht beweisen. Unter Berücksichtigung der Daten der Einzelverbindungsnachweise bezeichnete es der Richter zudem als "lebensfern" anzunehmen, dass der Beklagte eine Standardverbindung zu der teuren Mehrwertnummer angelegt habe.

    Außerdem machte das Gericht machte darauf aufmerksam, dass die Telekom den Betroffenen frühzeitig über die sich summierenden Kosten hätte informieren müssen. Eine Berufung der Telekom ist nach dem aktuellen Stand der Dinge nicht zu erwarten. Zu einem ähnlichen Urteil kam Ende Januar bereits das Kammergericht Berlin. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer Dialer-Infoseite unter http://www.teltarif.de/internet/sicherheit/dialer.html .

  10. Victorvox stellt Vermarktung des Internet- und Festnetz-Geschäftes ein

    Der Service-Provider Victorvox wird sich künftig auf die Vermarktung von Mobilfunkverträgen konzentrieren. Internetzugänge und Festnetzanschlüsse werden nicht weiter vermarktet. Dies gab der Anbieter auf seiner Internetseite bzw. in einem Händlerfax bekannt.

    Der Internetzugang über die Einwahlnummer 019161 wird ab dem 1. April nicht mehr erreichbar sein. Von der Einstellung betroffen sind auch alle E-Mail-Adressen und Kunden-Homepages. Die Rechnungen für die Internetverbindungen können alle Kunden noch bis zum 30. April in der "Servicewelt" einsehen. Schon Mitte Dezember letzten Jahres wurde bei Victorvox das DSL-Geschäft beendet.

    Außerdem wird auch die Vermarktung der Festnetzprodukte beendet. Ab Anfang April werden daher weder Arcor- noch Victorvox-Festnetz-Neuverträge angenommen. Verträge, die bis zu diesem Datum bei Victorvox eingegangen sind, werden noch bearbeitet. Für Bestandskunden soll sich nichts ändern. Diese können die Festnetz-Dienste weiterhin in Anspruch nehmen und Victorvox bleibt weiterhin ihr Ansprechpartner.

  11. Handyverträge bei Ryan Air

    Die Billig-Fluglinie Ryan Air geht nun auch unter die Telefongesellschaften. Nachdem das Unternehmen bisher schon Calling Cards angeboten hatte, wird nun auch eine Mobilfunk-SIM-Karte vermarktet. Das Besondere an diesem Angebot, das derzeit in Großbritannien, Frankreich und Belgien vermarktet wird: Bei einem Auslandsaufenthalt in einem der drei genannten Länder fallen keine Kosten bei der Annahme eingehender Gespräche an. Ähnliche Tarife gab es bisher nur von den luxemburgischen Telefongesellschaften Tango [Link entfernt] und Montel, wobei Montel inzwischen eingestellt wurde. In den nächsten Monaten soll das Angebot auf sechs weitere europäische Staaten ausgeweitet werden.

    Die Tarife der Ryan Air-Karte sind etwas undurchsichtig. Die Preise sind abhängig vom Herkunfts- und Aufenthaltsland des Kunden. Die Grundgebühren liegen zwischen 8 und 16 Euro im Monat, die Minutenpreise beginnen bei etwa 15 Cent. Weitere Informationen finden Sie in unserer News unter http://www.teltarif.de/s/s10222.html .

  12. In eigener Sache: Verstärkung gesucht - Volontariat Onlineredaktion

    Für unsere Onlineredaktion in Berlin suchen wir eine(n) Redaktionsvolontär(in). teltarif bietet telekommunikations- und medieninteressierten Menschen die Möglichkeit, drei bis zwölf Monate in unserem Redaktionsteam Praxiserfahrungen aus erster Hand zu sammeln. In dieser Zeit arbeitet der Volontär vollintegriert in unserem Berliner Team. Währenddessen führen wir den Volontär in viele alltägliche Arbeiten in unserer Onlineredaktion ein.

    Alle weiteren Details zu den Anforderungen an den Bewerber, Bewerbungsunterlagen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

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