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Editorial: Call by Call muss Call by Call bleiben

Streit um netz- oder endgeräteseitige Implementierung in neuen Netzen
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Call by Call ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte für die Deregulierung eines Marktes. Quasi über Nacht wurde das Festnetzmonopol der Deutschen Telekom gebrochen. Denn in Windeseile hatte sich über die Medien die Nachricht verbreitet, wie man durch das Vorwählen von ein paar Ziffern deutlich günstiger telefonieren konnte. Details sind in unserer Chronik zu 1998 nachlesbar.

Andere Deregulierungen, die in den späteren Jahren folgten, waren weit weniger erfolgreich, weil der Wechselaufwand wesentlich höher liegt. So stellten Marktbeobachter jüngst fest, dass der Abstand zwischen den Großhandels- und Endverbraucherpreisen für Strom in den letzten Jahren trotz Wahlmöglichkeit der Verbraucher zugenommen hat. Offensichtlich wechseln nicht genügend Kunden zum jeweils günstigsten Stromlieferanten, als dass sich ein funktionierender Wettbewerb einstellen würde.

Um so trauriger ist es, dass das Deregulierungs-Erfolgsmodell Call by Call und dessen Schwester Preselection zunehmend aufs Abstellgleis geschoben werden. Anscheinend gelingt es den Lobbyisten der großen Anbieter zunehmend, Politiker und Regulierer gegen diese direkte Form des Wettbewerbs einzunehmen. So wählte die EU bei der Regulierung der Roaming-Preise die sozialistische Variante, maximale Endkundenpreise vorzuschreiben, und damit das bestehende Oligopol aus wenigen Mobilfunk-Netzbetreibern noch stärker zu zementieren, statt per Call by Call den Markt für neue Anbieter zu öffnen.

Ebenso darf die Telekom-Tochter Congstar seit inzwischen einem Dreivierteljahr ungestraft Telefonanschlüsse anbieten, bei denen Call by Call und Pre-Selection nicht möglich ist. Dabei ist die Deutsche Telekom als bei Telefonanschlüssen weiterhin marktbeherrschendes Unternehmen gesetzlich und durch Beschlüsse der Bundesnetzagentur verpflichtet, dem Verbraucher die freie Wahl des Verbindungsnetzbetreibers per Call by Call zu ermöglichen. Diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch für Tochterunternehmen wie Congstar.

Geräteseitige Betreiberauswahl?

Der juristische Kniff der Deutschen Telekom: Sie sieht die Congstar-Anschlüsse nicht als Telefonanschlüsse, sondern als reine DSL-Datenanschlüsse, auf denen Telefonie per VoIP/NGN zusätzlich als Dienst geschaltet ist. Wenn überhaupt, möchte sie die Betreiberauswahl über das Endgerät des Kunden ermöglichen: Dieser müsste dort die VoIP-Zugangsdaten eines alternativen Betreibers eintragen.

Mit dieser Argumentation hat es die Telekom geschafft, den Regulierer nun schon seit einem Dreivierteljahr mit sich selbst zu beschäftigen, denn obwohl dieser sofort reagiert und eine Anhörung gestartet hatte, gibt es bis heute keine Entscheidung, sondern nur Absichtserklärungen, auch für All-IP-Anschlüsse Call by Call weiterhin vorzuschreiben.

Dabei sind die Argumente der Telekom alles andere als stichhaltig. Mit derselben Logik könnte man auch ISDN als Datennetz bezeichnen und Sprachtelefonie als Dienst darauf. Dennoch unterliegen ISDN-Telefonate seit Jahr und Tag der Regulierung.