Street View

Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Google

Behörden wollen Festplatte mit WLAN-Daten haben
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von ddp

Im Streit um das Street-View-Projekt des Internetkonzerns Google hat Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) das Unternehmen aufgefordert, die Technik in den Aufnahme-Autos komplett offenzulegen. "Wir wollen nun genau wissen, welche Instrumente hier wofür im Einsatz sind", sagte ein Ministeriumssprecher.

Hintergrund der neuerlichen Kritik sind gestern bekannt gewordene Medienberichte, wonach Google die Straßen auch mit Lasern erfasst. Dem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) zufolge handelt es sich jedoch um keine neuen Informationen. Vielmehr hat die HAZ offenbar die aktuelle Street-View-Aufregung genutzt, um sich mit einem bekannten Thema zu platzieren.

Niemand wisse genau, welche Daten Google noch erhebe, kritisierte das Ministerium. Behörden würden nur scheibchenweise informiert. Erst am Wochenende war bekannt geworden, dass Google entgegen vorheriger Beteuerungen mit den Autos auch Daten privater Computernetzwerke abgefangen hatte. Google beteuert, dass es sich dabei um einen Programmierfehler gehandelt habe.

Aigner rechnet mit mehr als 10 000 Widersprüchen

Ein Wohngebiet in Frankreich innerhalb von Google Street View Ein Wohngebiet in Frankreich innerhalb von Google Street View.
Screenshot: teltarif.de
Die für Google zuständige Hamburger Datenschutzbehörde hat dem Unternehmen ein Ultimatum gestellt. Danach müsse der Konzern bis zum 26. Mai die Festplatten mit den Daten aus privaten Netzwerken der Aufsichtsbehörde übergeben, sagte deren Chef Johannes Caspar der Zeitung. Andernfalls drohe ein Bußgeld bis zu 300 000 Euro.

Aigner rechnet unterdessen mit massenhaften Protesten gegen das Fotografieren der Häuser. "Wir schätzen, dass bei Google mittlerweile weit über 10 000 Widersprüche von Bürgern eingegangen sind", sagte sie der "Saarbrücker Zeitung". Diese Zahl werde wohl durch die illegale WLAN-Aktion noch einmal kräftig steigen, vermutete Aigner.

Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen das US-Unternehmen Google eingeleitet. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers dem NDR Fernsehen. Es werde geprüft, ob Google gegen § 202b [Link entfernt] des Strafgesetzbuches verstoßen hat. Google wollte sich zunächst nicht äußern. Zuvor war die Anzeige eines Aachener Anwalts eingegangen.

Welche Daten das Street-View-Auto nach bisher bekannten Informationen erfasst und welche Ängste unbegründet sind, erfahren Sie in einem aktuellen Hintergrund-Bericht.