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Der Händler kann einen Kaufvertrag aber auch nicht einfach so rückgängig


28.01.2008 12:26 - Gestartet von Johannes@mobicroco
Der Händler kann einen Kaufvertrag aber auch nicht einfach so rückgängig machen - das Geschäft ist für beide rechtsbindend.
Im Insolvenzfall hat man bei einem solchen Deal zudem weniger Probleme als bei Geschäftsmodellen, wo der Zwischenhändler während der gesamten Vertragslaufzeit 'Ausgleichszahlungen' auf die Grundgebühr leistet. Kommen die irgendwann nicht mehr, wird es bitter.

Dennoch, ich persönlich gehe solche Angebote auch mit gesunder Vorsicht an (sollte im Artikel auch durchgeklungen sein). Ich halte generell wenig davon, "auf Pump" zu kaufen, und schließe so wenig Laufzeitverträge wie möglich ab.

Ciao
Johannes