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Schön und gut - aber das war doch klar


11.04.2007 21:28 - Gestartet von Crooks
Hi!

Dass ein Vertrag nach erfolgtem Erklärungsirrtum angefochten werden kann, ist doch seit Jahr und Tag bekannt.

Spannend wird doch die Frage erst dann, wenn der Käufer seinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB geltend macht, weil er das Fahrzeug teurer erstehen musste. Wenn dann auf einmal eine Schadensersatzpflicht der anfechtenden Verkäufers ausgeschlossen sein soll, wäre es eine Sensation - aber so doch Alltag am Amtsgericht .....