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Kündigung wegen Internetnutzung


04.01.2007 19:34 - Gestartet von Dragen
Ich finde die Überschrift "Private Internetnutzung im Büro kein Kündigungsgrund" sehr mißverständlich.
Das Gericht hat doch über eine "fristlose Kündigung" entschieden und hält diese für nicht gerechtfertigt.
Das heißt ja nicht, dass eine "fristgerechte" Kündigung rechtlich nicht möglich wäre, oder?
Weiß jemand ob der Arbeitgeber der fristlosen Kündigung eine fristgerechte hinterhergeschoben hat?
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[1] DennDenn antwortet auf Dragen
05.01.2007 12:11
Wie immer bei Kündigungen im fristgebundenen Bereich, die auf dem Verhalten (also steuerbar) der Arbeitnehmer beruhen: Abmahnung in aller Regel für eine Kündigung erforderlich.
In den meisten Fällen wird aber bei einer Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung von Seiten des Arbeitgebers eine feistgerechte "hinterhergeschoben", und sei es auch nur "versteckt" in den Anwaltsschriftsätzen.
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[2] gnerk antwortet auf Dragen
06.01.2007 11:28
Benutzer Dragen schrieb:
Das heißt ja nicht, dass eine "fristgerechte" Kündigung rechtlich nicht möglich wäre, oder?

Glaub ich nicht, denn im Text steht:

Das Gericht entschied, "dies sei beispielsweise vergleichbar mit privaten Gesprächen, die man während der Arbeitszeit mit Kollegen führt, oder auch mit Zigarettenpausen."

Deshalb zu kündigen ist sehr unüblich und lässt sich vermutlich auch nicht durchsetzen. Ist ja auch ein Arbeitsplatz und kein Gulag. - Hoffentlich.
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[2.1] Urmel antwortet auf gnerk
06.01.2007 13:07
Benutzer gnerk schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Das heißt ja nicht, dass eine "fristgerechte" Kündigung rechtlich nicht möglich wäre, oder?

Glaub ich nicht, denn im Text steht:

Das Gericht entschied, "dies sei beispielsweise vergleichbar mit privaten Gesprächen, die man während der Arbeitszeit mit Kollegen führt, oder auch mit Zigarettenpausen."

Deshalb zu kündigen ist sehr unüblich und lässt sich vermutlich auch nicht durchsetzen. Ist ja auch ein Arbeitsplatz und kein Gulag. - Hoffentlich.

Ich bin da anderer Ansicht.

Würde ein Mitarbeiter, der von mir einen Stundenlohn erhielte, während dieser Zeit nicht für mich arbeiten, sondern andere Dinge tun, z.B. rauchen, entließe ich ihn aus seinem Vertrag, den er ja offensichtlich nicht zu erfüllen gedenkt.
Es sei denn, seine Leistung wäre deutlich überdurchschnittlich, was aber unwahrscheinlich ist, denn in diesem Fall sähe wohl der Vertrag anders aus.

Die Pflicht, die für seinen Lohn per Vertrag entsprechende Arbeitsleistung abliefern zu müssen, mit den Verhältnissen in einem Gulag zu vergleichen, empfinde ich als völlig absurd.

Das alles ist natürlich nicht mit dem Rauchen während (i.d.R. nicht bezahlter) Pausen zu verwechseln, die vielen Arbeitnehmern per Gesetz zustehen.

Wie auch immer man das sieht, in der Praxis ist sowieso sehr häufig das dauerhafte Fortbestehen eines Arbeitsvertrages nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer- und geber illusorisch, da geht es dann meistens doch nur noch um das Prozedere des Auseinandergehens, soll meinen die Höhe der Abfindung und die Formulierung des Zeugnisses.


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[2.1.1] chb antwortet auf Urmel
07.01.2007 14:41

einmal geändert am 07.01.2007 14:42
Benutzer Urmel schrieb:
Würde ein Mitarbeiter, der von mir einen Stundenlohn erhielte, während dieser Zeit nicht für mich arbeiten, sondern andere Dinge tun, z.B. rauchen, entließe ich ihn aus seinem Vertrag,

Da die betreffende Angestellte aber vermutlich keinen Stundenlohn, sondern einen Monatslohn erhält, sieht die Sache doch ein wenig anders aus. Vielleicht ist sie ja unbezahlt mal eine Stunde länger geblieben? ;)

Das alles ist natürlich nicht mit dem Rauchen während (i.d.R. nicht bezahlter) Pausen zu verwechseln, die vielen Arbeitnehmern per Gesetz zustehen.

Wer frühstückt, zu Mittag isst und dann noch einige male am tag zum Rauchen wohin verschwindet (wenn im Büro Rauchverbot herrscht) wäre damit bei Dir schon unten durch - dito derjenige, der sich außerhalb der Pausen mit so unwichtigen Sachen wie Toilettengang, Kaffeekochen etc. beschäftigte. Viel Spaß bei den Arbeitsgerichtsprozessen. Ich hoffe, Du bist genauso akkurat bei der minutengenauen Erfassung und Abgeltung von Mehrarbeit... ;)

Benni