Benutzer gnerk schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Das heißt ja nicht, dass eine "fristgerechte" Kündigung rechtlich nicht möglich wäre, oder?
Glaub ich nicht, denn im Text steht:
Das Gericht entschied, "dies sei beispielsweise vergleichbar mit privaten Gesprächen, die man während der Arbeitszeit mit Kollegen führt, oder auch mit Zigarettenpausen."
Deshalb zu kündigen ist sehr unüblich und lässt sich vermutlich auch nicht durchsetzen. Ist ja auch ein Arbeitsplatz und kein Gulag. - Hoffentlich.
Ich bin da anderer Ansicht.
Würde ein Mitarbeiter, der von mir einen Stundenlohn erhielte, während dieser Zeit nicht für mich arbeiten, sondern andere Dinge tun, z.B. rauchen, entließe ich ihn aus seinem Vertrag, den er ja offensichtlich nicht zu erfüllen gedenkt.
Es sei denn, seine Leistung wäre deutlich überdurchschnittlich, was aber unwahrscheinlich ist, denn in diesem Fall sähe wohl der Vertrag anders aus.
Die Pflicht, die für seinen Lohn per Vertrag entsprechende Arbeitsleistung abliefern zu müssen, mit den Verhältnissen in einem Gulag zu vergleichen, empfinde ich als völlig absurd.
Das alles ist natürlich nicht mit dem Rauchen während (i.d.R. nicht bezahlter) Pausen zu verwechseln, die vielen Arbeitnehmern per Gesetz zustehen.
Wie auch immer man das sieht, in der Praxis ist sowieso sehr häufig das dauerhafte Fortbestehen eines Arbeitsvertrages nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer- und geber illusorisch, da geht es dann meistens doch nur noch um das Prozedere des Auseinandergehens, soll meinen die Höhe der Abfindung und die Formulierung des Zeugnisses.