Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Das bedeuted logischerweise gleichzeitig, daß es einer schriftlichen Bestätigung eines Auftrages bedarf, um diesen rechtskräftig werden zu lassen.
Und nicht dieses absurde Widerspruchsdilemma.
Was hat die Erklärungsfiktion hinsichtlich eines Schweigens mit irgendwelchen Formerfordernissen zu tun? Du scheinst den Sachverhalt nicht ansatzweise verstanden zu haben.
Typisch deutsche Gesetzgebung, bei der die Politiker für die totale Volksverarsche aus purem Lobbyismus sorgen.... und dann die Gerichte logische Urteile fällen. Wenn Politiker wegen Volksverrates bestraft werden könnten, wäre endlich Ruhe!
Was ist denn an der Gesetzgebung und vor allem am vorliegenden Urteil zu bemängeln? Im vorligegenden Fall wurde gänzlich verbraucherfreundlich entschieden. Wo liegt hier ein "Volksverrat"?
Meinst Du nicht, daß man zumindest ein bisschen den Text verstehen und Legislative von Judikative unterscheiden können muß, um sich zu solchen Sachverhalten äußern zu können?