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Moment mal!


29.08.2009 18:05 - Gestartet von Monika Penthouse
"Einseitige Vertragsänderungen auch zu Lasten der Kunden gegen die sich der Verbraucher bislang mühsam zur Wehr setzen musste, sind jetzt verboten",


Das bedeuted logischerweise gleichzeitig, daß es einer schriftlichen Bestätigung eines Auftrages bedarf, um diesen rechtskräftig werden zu lassen.
Und nicht dieses absurde Widerspruchsdilemma.

https://www.teltarif.de/forum/s14405/120-...

Typisch deutsche Gesetzgebung, bei der die Politiker für die totale Volksverarsche aus purem Lobbyismus sorgen....
und dann die Gerichte logische Urteile fällen.
Wenn Politiker wegen Volksverrates bestraft werden könnten, wäre endlich Ruhe!

Monika

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[1] der_inquisitor antwortet auf Monika Penthouse
29.08.2009 20:12
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Das bedeuted logischerweise gleichzeitig, daß es einer schriftlichen Bestätigung eines Auftrages bedarf, um diesen rechtskräftig werden zu lassen.
Und nicht dieses absurde Widerspruchsdilemma.
Was hat die Erklärungsfiktion hinsichtlich eines Schweigens mit irgendwelchen Formerfordernissen zu tun? Du scheinst den Sachverhalt nicht ansatzweise verstanden zu haben.

Typisch deutsche Gesetzgebung, bei der die Politiker für die totale Volksverarsche aus purem Lobbyismus sorgen.... und dann die Gerichte logische Urteile fällen. Wenn Politiker wegen Volksverrates bestraft werden könnten, wäre endlich Ruhe!
Was ist denn an der Gesetzgebung und vor allem am vorliegenden Urteil zu bemängeln? Im vorligegenden Fall wurde gänzlich verbraucherfreundlich entschieden. Wo liegt hier ein "Volksverrat"?

Meinst Du nicht, daß man zumindest ein bisschen den Text verstehen und Legislative von Judikative unterscheiden können muß, um sich zu solchen Sachverhalten äußern zu können?
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[1.1] Monika Penthouse antwortet auf der_inquisitor
29.08.2009 21:07
Benutzer der_inquisitor schrieb:
Was ist denn an der Gesetzgebung und vor allem am vorliegenden Urteil zu bemängeln? Im vorligegenden Fall wurde gänzlich verbraucherfreundlich entschieden. Wo liegt hier ein "Volksverrat"?

Das vorliegende Urteil ist sehr befriedigend.




Meinst Du nicht, daß man zumindest ein bisschen den Text verstehen und Legislative von Judikative unterscheiden können muß, um sich zu solchen Sachverhalten äußern zu können?


Und hättest du meinen Link weiterverfolgt, anstatt hier dämlich rumzuschwadronieren....
könntest du vielleicht auch demnächst Zusammenhänge besser erkennen lernen.

Monika
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[1.1.1] der_inquisitor antwortet auf Monika Penthouse
30.08.2009 02:11
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Und hättest du meinen Link weiterverfolgt, anstatt hier dämlich rumzuschwadronieren....
könntest du vielleicht auch demnächst Zusammenhänge besser erkennen lernen.
Welcher Zusammenhang besteht denn zwischen dem Urteil, das die klauselartige Fiktion einer Willenserklärung bei Schweigen verbietet, und dem Widerrufsrecht beim Fernabsatz?