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kleiner fauxpas :-)


04.01.2005 21:55 - Gestartet von Justin25
'...um einen einmaligen Abruf handelt. Diese Angebote werden vor allem auf den deutschen Musik-Fernsehsendern berechnet. Bis zu...'

Soll(te) wohl heißen: 'Diese Angebote werden vor allem auf den deutschen Musik-Fernsehsender beworben.'
Ihre Rechnung stellen die dann an die Servicebetreiber
:-)