Benutzer chrisild schrieb:
Benutzer guidod schrieb:
Wenn im Bankenverkehr die Prüf-Möglichkeit per Empfänger-Name entfällt und nur noch mit einer Kontonummer gearbeitet werden soll, dann erfordert der technische Sachverstand die Verwendung von Prüfziffern.
Solche Prüfziffern sind ja auch durchaus in die Kontonummern eingebaut. Jedenfalls dann, wenn man die IBAN verwendet. ;)
Wenn man die IBAN denn überhaupt verwenden könnte, die meisten Formulare für Inlandsüberweisungen dürften das gar nicht ermöglichen. Dennoch, dass IBAN auch eine Prüfziffer enthält war mir entfallen, insofern braucht man zur Eingabe-Absicherung nix neues erfinden sondern nur anregen, konsequent auf IBAN umzusteigen.
Davon mal abgesehen: In den AGB meiner Bank steht ausdrücklich, dass sie beim Onlinebanking berechtigt ist, "die Bearbeitung ausschließlich anhand der numerischen Angaben von Kontonummer und Bankleitzahl vorzunehmen". Den konkreten Fall aus München kenne ich nicht, aber der Bundesgerichtshof hat bereits 2005 entschieden, dass bei elektronischer Kontoführung solche Bestimmungen in den AGB rechtmäßig sind. Neu an diesem AG-Urteil wäre also, dass dies auch für Online-Überweisungen gelten soll.
Der BGH muss ja nicht technisch versierter sein, und wie heißt es so schön, was bei Gericht rauskommen soll, muss man eben reinstecken, und wer die Frage nach der technischen Üblichkeit von Prüfziffern nicht stellt, wird sie auch nicht beachtet bekommen. Und technisch üblich ist eben die Absicherung gegen Fehleingaben - bei der Erschaffung der klassischen Überweisungsträger hat man das durch die Redundanz von Kontoinhaber und Namen des Instituts erreicht.
Für mich wird hier eine Lücke zwischen technischen Möglichkeiten und Macht der Banken geschaffen. Gerade beim Online-Banking ist eine Prüfung leicht möglich, eine Abprüfung des Namens kann mit Soundex und Editdistanz sehr leicht menschenfrei erzeugen, und mit Prüfziffer sogar exakt erreicht werden. Wenn man selbst solche geringen technischen Kosten mit ABG auf bestehenden Gesetzen aushebeln kann, dann muss eben durch eine politische Rahmenfassung dem entgegengewirkt werden.
Da der technische Aufwand gering ist, existente Lösungen vorliegen UND bei den Banken schon in Betrieb sind (wie IBAN), sollte einer entsprechenden Vorgabe kein ernstlicher Widerstand entgegenstehen. Nur machen muss es halt jemand - wenn im Forum alle nur schadenfroh 'selbst schuld' rufen, dann wird es nicht geschehen. Stellt man sich auf den Standpunkt, dass eine minimale automatische Prüfung dem gesunden Menschenverstand entspricht und technisch sonst üblich, so wird es eher umgesetzt.