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Mahnung Next Net


08.12.2008 17:03 - Gestartet von Mabo
Hallo zu diesem Thema habe ich eine lustige Geschichte,
ich habe am 26.11.2008 auch ein Schreiben von der Anwaltskanzlei Bussek&Mengede bekommen wo ich aufgefordert werde einen Betrag von 32,67€ zu bezahlen, da ich im Jahr 2005 einen Betrag von 1,19€ nicht gezahlt haben soll,,keine Ahnung was die wollen;; habe von Next Net weder Rechnung noch Mahnungen in den 4 Jahren bekommen.
Daraufhin habe ich bei der T-Kom angerufen die den Sachverhalt dann auch geklärt haben.
Ich habe im Jahr 2005 eine Rechnung in höhe von 20,28€ bekommen, ich habe dann wohl mich beim Überweisen vertippt und habe 20,58€ überwiesen, damit konnte die T-Kom dann nicht anfangen da zwar die Rechnungsnummer passte aber nicht der Betrag, also haben die Damen und Herren der T-Kom erstmal 3€ Mahngebühren pauschal abgezogen, weil man das dann so macht in dem Verein```!!!:-)!!!
also war dann nur noch ein Betrag von 17,58€ übrig und von dem Geld konnte dann leider nicht mehr die Next Net bezahlt werden!!!
Ist doch geil oder, anstatt die Schafe das Geld meinem Konto wieder Gutschreiben und mir mitteilen das die mit dem Bertag nichts anfangen können, ne da soll ich jetzt zu meinem sowieso zuviel bezahlten Geld noch etwas oben drauf legen!!!haha Arschlecken, außerdem ist es sowieso zu spät!!!! Kommen nach 4 Jahren damit an:-) :-)
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[1] Teibach antwortet auf Mabo
08.12.2008 20:38

einmal geändert am 08.12.2008 20:46
Hi Mabo
deine Erklärung kann so nicht stimmen. Wenn du von T-Com eine Rechnung über 20,28€ erhalten hast und dann rechtzeitig den Betrag
von 20,58€ einzahlst/überweist dann wird der überzählige Betrag von 0,30€ deinem Buchungskonto gutgeschrieben. Ich denke du hast wohl etwas zu spät bezahlt(?). Dann sind auch die Mahnentgelte gerechtfertigt und Next Net bekommt nix davon ab. Auch ist die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren noch nicht rum. Ein Anspruch aus 2005 verjährt erst am 01.01.2009. Dieses Datum haben wir noch nicht! Du wirst wohl den geforderten Betrag zahlen müssen.


Gruß Teibach