Dummheit des Betrogenen rechtfertigt also jeden Betrug ? Interessante Sichtweise.
Das hat doch niemand gesagt.. aber der Betrogene muss auch betrogen werden. Und grade bei diesem Fall kann man da wunderbar drüber streiten. Zu einem Betrug benötigt man eine Täuschung. Die mag hier ja bei einigen sogar vorliegen. Nur fällt es mir schwer, das Verfassen dieses Briefes als Täuschungshandlung zu sehen. Denn ein Brieg, auf dem EINDEUTIG draufsteht, dass es sich um ein ANGEBOT handelt, ist m.E. nicht geeignet, jemanden darüber zu täuschen, dass es eine Rechnung ist.
Die Grundkonstruktion dieses Tricks ist ja hinlänglich bekannt, und wäre der Empfänger dieses Briefes kein Mensch sondern ein Computer könnte man bestimmt sogar mal über den 263a StGB reden.
In diesem Falle wird aber (nur) (und unterstellt) bewusst und zielgerichtet die Blödheit (oder neutraler die Unachtsamkeit) anderer ausgenutzt, um EINEN VERTRAG zu schliessen. Das passiert jeden Tag auf hunderten von Gebrauchtwagenmärkten auch ;-)
Formaljuristisch fehlt es mir an der Täuschungshandlung UND am Schaden. Denn auch wenn das Geld weg ist, es ist zunächst einmal ein gültiger Vertrag mit Anspruch auf Gegenleistung zustande gekommen. Ob einem diese Gegenleistung soviel Wert ist oder nicht spielt dabei keine Rolle, das ist Vertragsautonomie. Ich kann meinen 10 Jahre alten Golf auch für 25.000 EUR verkaufen - wenn ich jemanden finde der das bezahlt. So gesehen kann ich in der Handlung einfach keinen Betrug sehen..
Rechnung steht üblicherweise auf jeder Rechnung. Die Rechnungsprüfung sollte sich theoretisch auch jede Rechnung im Detail vornehmen - würde Sie das aber tun müssten die meisten Firmen vermutlich die Abteilung verdoppeln.
..oder sich mal eine anständige Buchhaltung anschaffen. Meine Buchhaltung meckert zumindest, wenn ich Geld an unbekannte überweise. Und dann kann man ja mal schauen wer es ist, oder?
Es lag ein fertig ausgefüllter Überweisungsträger bei. Ausgefüllt auch mit Rechnungsnummer (Angebotsnummer). In meinen Augen ein weiteres Indiz für einen angelegten Betrug und nicht ein etwas "ungeschickt formuliertes" Angebot.
Wenn auch in einem vollkommen anderen Gewerbebereich - ich schicke zum meinen Angeboten regelmäßig fertig ausgefüllte Überweisungsträger mit raus. Meine Kunden empfinden das auch - soweit ich weiss - als Kundenfreundlich..
"ähnlich" klingendem Namen. DeTe Medien wird ja ihr Vorgehen auch nicht ganz an den Haaren herbeigezogen haben.
Nein, die haben aber auch ihre Rechtsgrundlagen. Zum Beispiel hält die DTAG m.W. gewisse Rechte am Farbton Magenta :-) Da liegt eventuell eine Rechtsverletzung vor, ABER zwischen der DTAG und Akalan.. ist doch aber kein Grund zu sagen, jeder Brief mit einer Magenta-Überschrift "Rechnung" muss eine Telefonrechnung sein und kann bezahlt werden..
sicher wieder ein "wenn die Abteilung ihren Job richtig machen würde....".
Drängt sich einem doch auch auf, oder? :-)
Und Rechnungen sind nunmal Rechnungen.
Eben, und Angebote sind Angebote. Ich könnte über diesen Beitrag jetzt auch "Testament" drüberschreiben, es würde dennoch keines werden.. wie heisst es so schön: wer lesen kann ist klar im vorteil :-)
Kann mir auch vorstellen, dass das Ganze rechtlich einwandfrei ist. Das macht es aber für mich nicht wirklich besser.
Moralisch gesehen ist es sicher nicht die feine Art auf diese Art und Weise Geld zu verdienen. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch nicht die feine Art jemanden gleich kriminelles zu unterstellen. Denn auch die Variante des "ungeschickten" darf man ja nicht ausser Acht lassen.. und für einen richtigen Betrug finde ich es fast zu plump..