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19.02.2003 15:47 - Gestartet von accolon
Ich will keinesfalls gutheißen, was da versucht wird, aber von "dreister Abzocke" kann man da doch wirklich nicht reden?!

Jeder, der diese "Rechnung" aufmerksam liest (und, was ich jetzt mal voraussetze, einigermaßen intelligent ist) wird erkennen, dass es sich dabei um KEINE Rechnung handelt, was ja sogar wortwörtlich draufsteht.

Unter "dreister Abzocke" verstehe ich das, was mit kaschierten 0190-Nummern, mit diversen Dialern oder den tollen SMS-Chats (wo dann für 3 Sekunden eingeblendet wird, dass eine SMS 2 Euro kostet; läuft tagsüber z.B. auf MTV) versucht wird.

Diese Rechnung ist entweder ein dummer Abzock-*Versuch*, oder ein Angebot in einer sehr unglücklichen Form.

Bei allem Verständnis für Geschädigte (und ich kenne selbst Leute, die sich unwissentlich einen Dialer gefangen haben und plötzlich einen Monatslohn berappen mussten), aber wer DARAUF reinfällt, der sollte wirklich den Internetzugang kündigen und die Telefonleitung kappen.

So, jetzt hab ich mir vermutlich nicht viele Freunde gemacht. Let the flames roll...
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[1] CHEFE antwortet auf accolon
19.02.2003 16:05
Benutzer accolon schrieb:
Ich will keinesfalls gutheißen, was da versucht wird, aber von "dreister Abzocke" kann man da doch wirklich nicht reden?!

Nicht ? Ich kann ! ;-)

Jeder, der diese "Rechnung" aufmerksam liest (und, was ich jetzt mal voraussetze, einigermaßen intelligent ist) wird erkennen, dass es sich dabei um KEINE Rechnung handelt, was ja sogar wortwörtlich draufsteht.
Diese Rechnung ist entweder ein dummer Abzock-*Versuch*, oder ein Angebot in einer sehr unglücklichen Form.

Es steht groß "IHRE RECHNUNG" drauf. Wiegt ja wohl ein wenig schwerer als irgendwelche Klauseln im Anhang in chinesischer Miniaturschrift wo drinne steht, dass es ein Angebot ist.
Damit sollen vor allem Firmen übers Ohr gehauen werden, wo die Rechnungsprüfung oft erst ab 500 Euro etwas genauer hinschaut.
Es auf diese Weise zu probieren ist nicht mehr oder weniger dreist als irgendeine Werbung bei MTV. Vorallem kostet es dort keine 500 E´s.

Bei allem Verständnis für Geschädigte (und ich kenne selbst Leute, die sich unwissentlich einen Dialer gefangen haben und plötzlich einen Monatslohn berappen mussten), aber wer DARAUF reinfällt, der sollte wirklich den Internetzugang kündigen und die Telefonleitung kappen.

Ich hatte noch nie einen Schaden durch einen Dialer (dank DSL ?), aber ich hatte mal so ein mieses Ding das in einer Mail steckte und da reichte schon die Vorschau, damit es sich installierte.
Soll ich deswegen jetzt meinen Computer aus dem Fenster werfen ? Bei VIren und Dialern ist es fast gelich - mit ein wenig Vorsicht kann fast nichts passieren. Aber eben nur fast !!

So, jetzt hab ich mir vermutlich nicht viele Freunde gemacht.
Let the flames roll...
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[1.1] accolon antwortet auf CHEFE
20.02.2003 16:14
Benutzer CHEFE schrieb:
Es steht groß "IHRE RECHNUNG" drauf. Wiegt ja wohl ein wenig schwerer als irgendwelche Klauseln im Anhang in chinesischer Miniaturschrift wo drinne steht, dass es ein Angebot ist. Damit sollen vor allem Firmen übers Ohr gehauen werden, wo die Rechnungsprüfung oft erst ab 500 Euro etwas genauer hinschaut.

Wie mittlerweile auch schon andere Leute geschrieben haben: eine solche Firma ist schlicht unfähig und selber schuld, wenn sie zahlt.

Gerade _wenn_ groß "IHRE RECHNUNG" draufsteht, dann sollte man doch rein routinemäßig die Rechnung auf Korrektheit prüfen - und dabei fällt einem der Anhang doch unweigerlich ins Auge! "Chinesische Miniaturschrift" sehe ich da auch nicht; man kann den Anhang sogar deutlicher lesen als z.B. die Bankverbindung oder die Firmenanschrift mit URL, auf die sich schon einige stürzen und wegen einer Postfachadresse gleich Betrug schreien.

Aus dem gleichen Grund kann auch nur jemand, der etwas minderbemittelt sein muss, die Kontodaten rausfischen und zahlen, und den Rest übersehen.

Ich bleibe dabei:
Eine Firma, deren Rechnungsprüfung DAS durchgehen lässt, sollte schleunigst überdenken, was geändert werden sollte. Ansonsten könnte ich ja in böser Absicht an 20 Firmen eine Rechnung über 100.- schicken und hätte einen Kurzurlaub sicher - sind ja Peanuts, da wird sicherlich gar nicht geprüft sondern direkt gezahlt. ~

Es auf diese Weise zu probieren ist nicht mehr oder weniger dreist als irgendeine Werbung bei MTV. Vorallem kostet es dort keine 500 E´s.

Nein, aber während hier ein Schriftstück vorliegt, das sich offenbar an mit solchen Dingen vertraute Firmen wendet und eindeutig darauf hinweist, dass es sich bloß um ein Angebot handelt, werden bei diesem SMS-Nepp bewusst unbedarfte Jugendliche angesprochen, die sich sicherlich weniger mit den Hintergründen auskennen. Und wenn man nicht höllisch aufpasst, übersieht man die mickrige Tarifangabe auf buntem Hintergrund und auf einem flackernden, niedrig auflösenden Fernseher wohl einfacher als auf diesem Brief.

Man sollte zwar nicht mit zweierlei Maß messen, aber der SMS-Nepp beispielsweise ist in meinen Augen um einiges verwerflicher als das, was hier als Betrugsversuch breitgetreten wird.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto sicherer bin ich, dass es sich wirklich nur um einen (schlecht gemachten) Angebots-Versuch handelt. Ich bleibe dabei: wer zahlt, ohne nachzudenken, dem ist in diesem Fall nicht mehr zu helfen.

Ich habe übrigens nichts mit dieser Sache zu tun und bin selbst auch nicht betroffen - nur um den Zweiflern direkt vorzubeugen. ;-)
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[1.1.1] Lupus2002 antwortet auf accolon
21.02.2003 09:35
Benutzer accolon schrieb:
Aus dem gleichen Grund kann auch nur jemand, der etwas minderbemittelt sein muss, die Kontodaten rausfischen und zahlen, und den Rest übersehen.

Es war ein fix und fertig ausgefüllter Überweisungsträger mit dabei. Also musste man sich die Mühe gar nicht machen. - Sehr zuvorkommend! :-)
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[1.1.1.1] webchecker antwortet auf Lupus2002
26.02.2003 13:26
Benutzer Lupus2002 schrieb:

Es war ein fix und fertig ausgefüllter Überweisungsträger mit dabei. Also musste man sich die Mühe gar nicht machen. - Sehr zuvorkommend! :-)

Warum steht Rechnung drüber? Ganz einfach: wenn der Unternehmer, der die Leistung bezahlt, diese auch absetzen will, braucht er eine ordentliche Rechnung. Und Überweisungsformulare sind auch bei jedem Bettelbrief dabei, das ist auch nichts ungewöhnliches.

Und jeder Kaufmann sollte ja auch irgendwie prüfen, für was er sein Geld ausgibt. Und wenn jemand z.B. im Handelsregister oder Telefon oder Fax Änderungen durchführt und publiziert, bekommt man in der Regel eine ganze Reihe solcher Pseudo-Verzeichnisrechnungen. Dafür hat man ja auch einen Papierkorb.

Trotzdem ist das natürlich eine Sauerei – so sagt man in Bayern dazu. Vom Betrug ist es jedoch ein ganzes Stück entfernt.
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[1.1.1.1.1] Lupus2002 antwortet auf webchecker
26.02.2003 13:37
Benutzer webchecker schrieb:
Warum steht Rechnung drüber? Ganz einfach: wenn der Unternehmer, der die Leistung bezahlt, diese auch absetzen will, braucht er eine ordentliche Rechnung.

Eine solche war es jedoch nicht, da u.a. die Mehrwertsteuer nicht gesondert gelistet war und die Steuernummer ebenfalls fehlt.


Trotzdem ist das natürlich eine Sauerei – so sagt man in Bayern dazu. Vom Betrug ist es jedoch ein ganzes Stück entfernt.

:-) So sagt man das bei uns ebenso. Über den Betrug (oder auch nicht) lässt sich streiten.

Ich glaube, Akalan hat entweder in betrügerischer Absicht, oder aber in geistig beschränkter Weise gehandelt, sollte es tatsächlich nur ein Angebot gewesen sein.

Ergo ist er also entweder ist er ein "Betrüger", oder jemand, der seine Marketingaktionen zukünftig besser jemand anderem überlassen sollte. ;-)
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[1.1.2] CHEFE antwortet auf accolon
21.02.2003 10:46
Wie mittlerweile auch schon andere Leute geschrieben haben: eine solche Firma ist schlicht unfähig und selber schuld, wenn sie zahlt.
Dummheit des Betrogenen rechtfertigt also jeden Betrug ? Interessante Sichtweise.

Gerade _wenn_ groß "IHRE RECHNUNG" draufsteht, dann sollte man doch rein routinemäßig die Rechnung auf Korrektheit prüfen.

Rechnung steht üblicherweise auf jeder Rechnung. Die Rechnungsprüfung sollte sich theoretisch auch jede Rechnung im Detail vornehmen - würde Sie das aber tun müssten die meisten Firmen vermutlich die Abteilung verdoppeln.

Aus dem gleichen Grund kann auch nur jemand, der etwas minderbemittelt sein muss, die Kontodaten rausfischen und zahlen, und den Rest übersehen.
Es lag ein fertig ausgefüllter Überweisungsträger bei. Ausgefüllt auch mit Rechnungsnummer (Angebotsnummer). In meinen Augen ein weiteres Indiz für einen angelegten Betrug und nicht ein etwas "ungeschickt formuliertes" Angebot.

Eine Firma, deren Rechnungsprüfung DAS durchgehen lässt, sollte schleunigst überdenken, was geändert werden sollte. Ansonsten könnte ich ja in böser Absicht an 20 Firmen eine Rechnung über 100.- schicken und hätte einen Kurzurlaub sicher - sind ja Peanuts, da wird sicherlich gar nicht geprüft sondern direkt gezahlt.
Ich bleibe dabei - es ist Betrug. Vorspiegelung falscher Tatsachen. Wenn jetzt auf der Rechnung gestanden hätte "Nasenbohren 2 Stunden" - gäbe ich Dir vielleicht sogar recht. Aber es wurde eine Leistung vorgegaukelt die möglicherweise von der Firma auch in Anspruch genommen wird - von einer Firma mit "ähnlich" klingendem Namen. DeTe Medien wird ja ihr Vorgehen auch nicht ganz an den Haaren herbeigezogen haben. Jetzt kommt sicher wieder ein "wenn die Abteilung ihren Job richtig machen würde....".

Nein, aber während hier ein Schriftstück vorliegt, das sich Man sollte zwar nicht mit zweierlei Maß messen, aber der SMS-Nepp beispielsweise ist in meinen Augen um einiges verwerflicher als das, was hier als Betrugsversuch breitgetreten wird.
Die SMS Werbung wird aber nicht persönlich an Dich addressiert geschickt. Und Rechnungen sind nunmal Rechnungen. Angebote gehören in den Einkauf und dann schreibt man auch Angebot drauf.

Ich bleibe dabei: wer zahlt, ohne nachzudenken, dem ist in diesem Fall nicht mehr zu helfen.
Kann mir auch vorstellen, dass das Ganze rechtlich einwandfrei ist. Das macht es aber für mich nicht wirklich besser.
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[1.1.2.1] svennie_p antwortet auf CHEFE
22.02.2003 15:20
Dummheit des Betrogenen rechtfertigt also jeden Betrug ? Interessante Sichtweise.

Das hat doch niemand gesagt.. aber der Betrogene muss auch betrogen werden. Und grade bei diesem Fall kann man da wunderbar drüber streiten. Zu einem Betrug benötigt man eine Täuschung. Die mag hier ja bei einigen sogar vorliegen. Nur fällt es mir schwer, das Verfassen dieses Briefes als Täuschungshandlung zu sehen. Denn ein Brieg, auf dem EINDEUTIG draufsteht, dass es sich um ein ANGEBOT handelt, ist m.E. nicht geeignet, jemanden darüber zu täuschen, dass es eine Rechnung ist.

Die Grundkonstruktion dieses Tricks ist ja hinlänglich bekannt, und wäre der Empfänger dieses Briefes kein Mensch sondern ein Computer könnte man bestimmt sogar mal über den 263a StGB reden.

In diesem Falle wird aber (nur) (und unterstellt) bewusst und zielgerichtet die Blödheit (oder neutraler die Unachtsamkeit) anderer ausgenutzt, um EINEN VERTRAG zu schliessen. Das passiert jeden Tag auf hunderten von Gebrauchtwagenmärkten auch ;-)

Formaljuristisch fehlt es mir an der Täuschungshandlung UND am Schaden. Denn auch wenn das Geld weg ist, es ist zunächst einmal ein gültiger Vertrag mit Anspruch auf Gegenleistung zustande gekommen. Ob einem diese Gegenleistung soviel Wert ist oder nicht spielt dabei keine Rolle, das ist Vertragsautonomie. Ich kann meinen 10 Jahre alten Golf auch für 25.000 EUR verkaufen - wenn ich jemanden finde der das bezahlt. So gesehen kann ich in der Handlung einfach keinen Betrug sehen..

Rechnung steht üblicherweise auf jeder Rechnung. Die Rechnungsprüfung sollte sich theoretisch auch jede Rechnung im Detail vornehmen - würde Sie das aber tun müssten die meisten Firmen vermutlich die Abteilung verdoppeln.

..oder sich mal eine anständige Buchhaltung anschaffen. Meine Buchhaltung meckert zumindest, wenn ich Geld an unbekannte überweise. Und dann kann man ja mal schauen wer es ist, oder?

Es lag ein fertig ausgefüllter Überweisungsträger bei. Ausgefüllt auch mit Rechnungsnummer (Angebotsnummer). In meinen Augen ein weiteres Indiz für einen angelegten Betrug und nicht ein etwas "ungeschickt formuliertes" Angebot.

Wenn auch in einem vollkommen anderen Gewerbebereich - ich schicke zum meinen Angeboten regelmäßig fertig ausgefüllte Überweisungsträger mit raus. Meine Kunden empfinden das auch - soweit ich weiss - als Kundenfreundlich..

"ähnlich" klingendem Namen. DeTe Medien wird ja ihr Vorgehen auch nicht ganz an den Haaren herbeigezogen haben.

Nein, die haben aber auch ihre Rechtsgrundlagen. Zum Beispiel hält die DTAG m.W. gewisse Rechte am Farbton Magenta :-) Da liegt eventuell eine Rechtsverletzung vor, ABER zwischen der DTAG und Akalan.. ist doch aber kein Grund zu sagen, jeder Brief mit einer Magenta-Überschrift "Rechnung" muss eine Telefonrechnung sein und kann bezahlt werden..

sicher wieder ein "wenn die Abteilung ihren Job richtig machen würde....".

Drängt sich einem doch auch auf, oder? :-)

Und Rechnungen sind nunmal Rechnungen.

Eben, und Angebote sind Angebote. Ich könnte über diesen Beitrag jetzt auch "Testament" drüberschreiben, es würde dennoch keines werden.. wie heisst es so schön: wer lesen kann ist klar im vorteil :-)

Kann mir auch vorstellen, dass das Ganze rechtlich einwandfrei ist. Das macht es aber für mich nicht wirklich besser.

Moralisch gesehen ist es sicher nicht die feine Art auf diese Art und Weise Geld zu verdienen. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch nicht die feine Art jemanden gleich kriminelles zu unterstellen. Denn auch die Variante des "ungeschickten" darf man ja nicht ausser Acht lassen.. und für einen richtigen Betrug finde ich es fast zu plump..
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[1.1.2.1.1] hdontour antwortet auf svennie_p
22.02.2003 15:40
Denn ein Brief, auf dem EINDEUTIG draufsteht, dass es sich um ein ANGEBOT handelt, ist m.E. nicht geeignet, jemanden darüber zu täuschen, dass es eine Rechnung ist.

im Prinzip hast Du Recht und doch nicht.
Ich bin kein Jurist, denke aber, daß es juristisch nicht haltbar ist, auf ein Blatt Papier oben dick und fett das Wort Rechnung draufzuschreiben und im "Kleingedruckten" April April es ist doch keine Rechnung sondern nur ein Angebot.

Mit dem Stgb. wird man da nicht machen können, nur ist es mir unverständlich, weshalb meine Freunde von der Abmahnzunft dagegen n i c h t s tun.
Unter unlauteresten Wettbewerb fällt das wohl allemal. Aber weh an einem Gemüsestand hängt das Preisschild schief, da sind sie dann gleich da diese Pfeifen..........