Benutzer tcsmoers schrieb:
Hier könnte man das Problem ganz ganz einfach lösen. Wenn jemand nicht bezahlt, muss der Anbieter seine 'Rechtsanspruch' selbst durchsetzen. Er muss dann an die Telekom für die Auskunft über den entsprechenden Teilnehmer eine Unkostenpauschale bezahlen.
Das hat leider einen Haken. Der geprellte Kunde muss zahlen,
denn die Telekom zieht den Rechnungsbetrag ein, gleichgültig, ob einzelne Forderungen gerechtfertigt sind oder nicht.
Damit wären alle Probleme gelöst.
1. Die Telekom braucht sich nicht mit dem Endkunden rumärgern. 2. Der Anbieter muss an die Telekom für die Auskunft bezahlen. 3. Damit ist der Telekom kein Schaden entstanden, da der Anbieter ja sein Geld haben will.
4. Mit Sicherheit würden diese dubiosen Firmen ihre Betrügereien schnell einstellen.
5. Die Telekom könnte ja u.U. eine Sicherheit beim ursprünglichen Einsteller dafür verlangen, dass man einen Kassierversuch durchführt.
6. Es ist überhaupt nicht gewollt, dass diese Betrügereien aufhören. Die verdienen nämlich alle dran. Es sind doch alles nur Lippenbekanntnisse.
Bravo, Punkt 6 ist die entscheidende Erkenntnis.
Deshalb sind all unsere Vorschläge, das Problem zu lösen,
für die Katz'.
Habe ich was vergessen ??
Man vergisst meistens etwas. ;-)
peso
mfg